jmd., der vom Gericht als Pfleger für einen Nachlass bestellt wird
Nachlasspfleger, der
eWDG
Bedeutung
Typische Verbindungen zu ›Nachlasspfleger‹ (berechnet)
Detailliertere Informationen bieten die DWDS-Wortprofile zu ›Nachlasspfleger‹ und ›Nachlaßpfleger‹.
Verwendungsbeispiele für ›Nachlasspfleger‹
maschinell ausgesucht aus den DWDS-Korpora
Was würde wohl ein unseriöser Nachlaßpfleger, der alleine in die Wohnung kommt, damit tun?
[Süddeutsche Zeitung, 16.02.1996]
Bis dahin werde ein gerichtlich bestellter Nachlasspfleger das Erbe verwalten.
[Die Welt, 28.11.2003]
Im Büro der Nachlaßpfleger erinnert allenfalls der Blick aus dem Fenster an das Heim der Aufseherfamilie.
[Die Zeit, 25.03.1994, Nr. 13]
Kirchner war von Juli bis September 1990 offiziell bestellter Nachlaßpfleger.
[Süddeutsche Zeitung, 06.08.1997]
Neben Kompetenz ist angeblich Vertrauenswürdigkeit das Auswahlkriterium für einen Nachlaßpfleger.
[Süddeutsche Zeitung, 16.02.1996]
Zitationshilfe
„Nachlasspfleger“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/Nachlasspfleger>.
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