Verwaltungssprache ein öffentlicher Haushalt (2), der gemäß deutschen Haushaltsrechts aufgrund unvorhersehbarer Mehrausgaben nachträglich zu einem vorhandenen Haushaltsplan aufgestellt wird
Kollokationen:
mit Adjektivattribut: der eingebrachte, vorgelegte, beschlossene, verabschiedete Nachtragshaushalt
als Akkusativobjekt: den Nachtragshaushalt verabschieden, bewilligen, billigen, aufstellen
in Präpositionalgruppe/-objekt: eine Verfassungsklage gegen, ein Entwurf für, Beratungen über den Nachtragshaushalt
mit Genitivattribut: der Nachtragshaushalt des Bundes, des Senats, der Koalition
mit Prädikativ: der Nachtragshaushalt ist unausweichlich, fällig
Beispiele:
In der Bundesrepublik Deutschland muss ein
Nachtragshaushalt wie ein originäres Budget vom
Finanzminister aufgestellt, vom Kabinett verabschiedet, vom
Haushaltsausschuss beraten und vom Parlament beschlossen und – soweit es den
Bundeshaushalt betrifft – vom Bundesrat angenommen werden. Die gesetzliche
Grundlage bildet Art. 110 Abs. 3 Satz 1 Grundgesetz. [Nachtragshaushalt, 01.09.2018, aufgerufen am 07.11.2019]
Der Bundestag hat den Hilfsfonds für die Flutopfer in Höhe von acht
Milliarden Euro gebilligt. Das Parlament hat das Aufbauhilfegesetz sowie den
Nachtragshaushalt für zusätzliche Schulden am
Freitag einstimmig beschlossen. [Der Spiegel, 28.06.2013 (online)]
Die meisten Marktbeobachter rechnen schon bald mit einem zweiten
Nachtragshaushalt für das Fiskaljahr 1999/2000. [Die Welt, 28.08.1999]
Doch scheint die Zustimmung des Bundesrates kaum erreichbar zu sein,
weil dann elf Nachtragshaushalte noch 1990 durch die
Landesparlamente bewilligt werden müßten[…]. Das alternative Modell sieht vor, die
erforderlichen Mittel für Hilfen an die DDR in einem rechtlich
unselbständigen Sondervermögen des Bundes in Form eines Sonderfonds
»Deutsche Einheit« aufzubringen[…]. [Küsters, Hans Jürgen: Entscheidung für die deutsche Einheit. In: Deutsche Einheit. Berlin: Directmedia Publ. 2000 [1998], S. 409]
In Hellersdorf würden in diesem Jahr rund 3750 Kinder eingeschult.
Selbst wenn die Mittel im Nachtragshaushalt
bereitgestellt würden, ständen die benötigten Einrichtungen erst ein
Schuljahr später zur Verfügung. [Berliner Zeitung, 12.02.1994]
Vorrangiges Ziel eines Nachtragshaushalts, der
den gleichen Verfahrensregeln wie der eigentliche Haushalt unterliegt, ist
es, für die parlamentarische Bewilligung eines Mehrbedarfs zu sorgen, der
sich beim Haushaltsvollzug ergibt und für den im Haushaltsplan keine
entsprechende Vorsorge getroffen wurde. Der § 33 der
Bundeshaushaltsordnung (BHO), der das Verfahren des
Nachtragshaushalts regelt, stellt keine
materiellen Voraussetzungen für eine Nachtragsvorlage der Bundesregierung
auf. [Nachtragshaushalt. In: Aktuelles Lexikon 1974–2000. München: DIZ 2000 [1988]]