Rechtssprache jmd., der den Nießbrauch von etw. hat
Nießbraucher, der
Grammatik Substantiv (Maskulinum) · Genitiv Singular: Nießbrauchers · Nominativ Plural: Nießbraucher
Worttrennung Nieß-brau-cher
Wortzerlegung Nießbrauch -er
Duden, GWDS, 1999
Bedeutung
Typische Verbindungen zu ›Nießbraucher‹ (berechnet)
Detailliertere Informationen bietet das DWDS-Wortprofil zu ›Nießbraucher‹.
Verwendungsbeispiele für ›Nießbraucher‹
maschinell ausgesucht aus den DWDS-Korpora
Er endet mit Ablauf der vereinbarten Dauer, spätestens mit dem Tod des Nießbrauchers.
[Süddeutsche Zeitung, 12.09.2003]
Der Nießbraucher ist berechtigt, eine Einrichtung, mit der er die Sache versehen hat, wegzunehmen.
[o. A.: Bürgerliches Gesetzbuch. In: Schönfelder: Deutsche Gesetze : Sammlung des Zivil-, Straf- und Verfahrensrechts, München: Beck 1997]
Als so genannter Nießbraucher bleibt man Nutzer seines einstigen Eigentums.
[Die Welt, 10.05.2003]
Der Eigentümer kann die Verwendung selbst besorgen oder dem Nießbraucher überlassen.
[o. A.: Bürgerliches Gesetzbuch. In: Schönfelder: Deutsche Gesetze : Sammlung des Zivil-, Straf- und Verfahrensrechts, München: Beck 1997]
Auch bei der Einkommensteuer können Nießbraucher spürbare Vorteile für sich verbuchen.
[Süddeutsche Zeitung, 27.03.1999]
Zitationshilfe
„Nießbraucher“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/Nie%C3%9Fbraucher>.
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