Jurist, zu dessen Aufgabengebiet vor allem Beurkundungen und Beglaubigungen gehören und der meist in einem Staatlichen Notariat tätig ist
Beispiel:
der Notar beglaubigte die Unterschrift
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Detailliertere Informationen bietet das DWDS-Wortprofil zu ›Notar‹.
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„Notar“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/Notar>, abgerufen am 25.01.2021.
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