Der deutsche Wortschatz von 1600 bis heute.

Notargebühr, die

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GrammatikSubstantiv (Femininum) · Genitiv Singular: Notargebühr · Nominativ Plural: Notargebühren
Worttrennung No-tar-ge-bühr
Wortzerlegung Notar Gebühr

Verwendungsbeispiele für ›Notargebühr‹

maschinell ausgesucht aus den DWDS-Korpora

Bei einem Gesamtwert von 250000 Euro beträgt die Notargebühr etwa 1100 Euro. [Süddeutsche Zeitung, 06.09.2002]
Die Notargebühren richten sich nach dem Vermögen der Eheleute abzüglich der Schulden. [Die Welt, 08.08.2005]
Sogar die Spesen – vor allem Notargebühren und Grunderwerbssteuern – sind zuweilen mit drin. [Die Zeit, 21.05.2007, Nr. 21]
Die Nebenkosten beim Kauf, wie Grunderwerbsteuer oder Notargebühren, sind hoch. [Süddeutsche Zeitung, 31.12.1999]
Schon mancher ist in ein tiefes Finanzierungsloch gefallen, weil er etwa Notargebühren oder Grundbuchkosten übersehen hat. [Die Welt, 30.09.2003]
Zitationshilfe
„Notargebühr“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/Notargeb%C3%BChr>.

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