Novelle
f.
gestraffte Prosaerzählung
über eine aus dem Üblichen herausfallende Begebenheit
(18. Jh.,
Lessing,
durch
Wieland
und
Goethe
verbreitet),
zuvor
‘Neuigkeit, Bericht über eine neue, besondere Begebenheit’
(17. Jh.,
für
neue Zeitung),
‘neue Erzählung’
(16. Jh.
Nouella,
für
neue Mär,
Historie),
Übernahme von
ital.
novella
‘kurze Erzählung’
(13. Jh.,
dann besonders bei
Boccaccio,
14. Jh.),
im
Dt. daher zuerst in Übersetzungen des Decamerone
(
daz ist cento nouelle,
15. Jh.).
Es handelt sich dabei um das substantivierte Fem. von
ital.
novello
‘neu’
(aus
lat.
novellus,
Deminutivum von
lat.
novus
‘neu, jung’).
Der rechtssprachliche Gebrauch im Sinne von
‘Gesetz, das ein älteres ergänzt oder teilweise ändert, Nachtrag’
(Anfang 18. Jh.)
geht unmittelbar auf das
Lat. zurück,
und zwar auf die Fügung
spätlat.
novellae (cōnstitūtiōnes),
wie die nach dem Codex Theodosianus
und nach dem Codex Iustinianus
herausgegebenen Gesetze bezeichnet werden.
Der literaturwissenschaftliche Begriff
entwickelt sich im 18. Jh.
unter Einfluß von
(ebenfalls aus dem
Ital. stammendem)
frz.
nouvelle.