Leiter einer städtischen Verwaltung
Es handelt sich um eine frühere, in Deutschland bis in die neunziger Jahre des 20.
Jahrhunderts gebrauchte Amtsbezeichnung für Beigeordnete der Kommunalverwaltung in
Nordrhein-Westfalen und in Niedersachen.DWDS
Kollokationen:
mit Adjektivattribut: der amtierende, ehemalige Oberstadtdirektor
als Genitivattribut: das Amt des Oberstadtdirektors
Beispiele:
In dem weit überwiegenden Teil seiner Amtszeit, von 1972 bis 1996, war der SPD‑Mann nur ehrenamtlicher Oberbürgermeister, Chef der Verwaltung war damals ein hauptamtlicher Oberstadtdirektor. [Der Tagesspiegel, 10.09.2001]
Im vorigen Sommer stockte er das von seiner Mutter geerbte Depot von Aktien einer Stahldrahtfirma auf. Innert kurzer Zeit konnte er einen Kursgewinn von knapp 15.000 Mark realisieren. Dies wäre nichts Aussergewöhnliches, hätte Heugel als Oberstadtdirektor (Verwaltungschef) nicht zugleich in den Aufsichtsräten der Stadtwerke und des Kölner Energieversorgers GEW gesessen. [Neue Zürcher Zeitung, 04.09.1999]
Hermann Wandersleb, Chef der Landeskanzlei Nordrhein‑Westfalen, greift in einer Kabinettssitzung den Vorschlag des Innenministers Wentzel auf, den Parlamentarischen Rat nach Nordrheinwestfalen einzuladen, und nennt Bonn als möglichen Tagungsort. Oberbürgermeister und Oberstadtdirektor Bonns stimmen diesem Plan »sofort und unbedingt zu«. Damit kommt Bonn erstmals offiziell [als Hauptstadt] ins Gespräch. [Overresch, Manfred / Saal, Friedrich Wilhelm (Hg.): Deutsche Geschichte von Tag zu Tag 1918–1949. Berlin: Directmedia Publ. 2000 [1986], S. 15677]
Die Gemeindeordnung Nordrhein‑Westfalens sei besser, weil sie die Repräsentationspflichten des Oberbürgermeisters dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung vorbehalte, der Oberstadtdirektor sich auf die Leitung der Verwaltung konzentrieren könne. [Frankfurter Allgemeine Zeitung, 21.05.1971]