Vorsteher einer kirchlichen Gerichtsbehörde in der katholischen Kirche; (selten auch) Vetreter eines Bischofs
Kollokationen:
in Koordination: Offizial und Generalvikar
mit Adjektivattribut: der bischöfliche Offizial
Beispiele:
Zum neuen Domdekan ist der promovierte Kirchenrechtler und Offizial der Erzdiözese, Lorenz Wolf, gewählt worden. [Süddeutsche Zeitung, 06.10.2004]
Der promovierte Theologe übt im Bistum Münster das Amt des Offizials (kirchlicher Richter) aus […]. [Süddeutsche Zeitung, 16.12.1994]
Offizial (neulat.), Beamter; der Vertreter des Bischofs in der Strafgerichtsbarkeit und der Rechtsprechung in Ehesachen; Vorsitzender des Offizialats oder Konsistoriums, des bischöfl. Gerichts. [Brockhaus’ Kleines Konversation-Lexikon. Leipzig: F. A. Brockhaus 1906, S. 53607]