vom Gericht bestellter Verteidiger, Pflichtverteidiger
Offizialverteidiger, der
Grammatik Substantiv (Maskulinum) · Genitiv Singular: Offizialverteidigers · Nominativ Plural: Offizialverteidiger
Aussprache
Worttrennung Of-fi-zi-al-ver-tei-di-ger
Wortzerlegung offizial- Verteidiger
eWDG
Bedeutung
Verwendungsbeispiele für ›Offizialverteidiger‹
maschinell ausgesucht aus den DWDS-Korpora
Der weiße Offizialverteidiger hat ihm sein Leugnen nicht geglaubt; ihm war der junge Neger überhaupt gleich unsympathisch.
[Die Zeit, 28.05.1971, Nr. 22]
Mithin blieben für die 21 Angeklagten nur zwei Offizialverteidiger übrig, von denen der eine noch nie in einem Strafprozeß mitgewirkt hatte.
[Die Zeit, 16.03.1950, Nr. 11]
Der Angeklagte kann einen Verteidiger frei wählen oder erhält einen Offizialverteidiger.
[Archiv der Gegenwart, 2001 [1962]]
Die fünf Offizialverteidiger beschränkten sich angesichts der vollen Geständnisse lediglich auf die Vorbringung mildernder Umstände.
[Archiv der Gegenwart, 2001 [1952]]
Vor der Schranke an einem kleinen Tisch sitzt, im Talar, ein Offizialverteidiger, ein kleiner, dunkelhaariger Herr mit einem Kneifer auf der Nase.
[Berliner Tageblatt (Morgen-Ausgabe), 03.03.1918]
Zitationshilfe
„Offizialverteidiger“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/Offizialverteidiger>.
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