Ortsüblichkeit, die
Grammatik Substantiv (Femininum)
Aussprache
Worttrennung Orts-üb-lich-keit
Wortzerlegung ortsüblich -keit
Verwendungsbeispiele für ›Ortsüblichkeit‹
maschinell ausgesucht aus den DWDS-Korpora
Hier gibt es keine Obergrenzen, es gilt der Grundsatz der "Ortsüblichkeit".
[Die Zeit, 09.04.2001, Nr. 15]
Er hält die Ortsüblichkeit der Miethöhe als Regelungskriterium für ausreichend.
[Süddeutsche Zeitung, 30.07.1999]
So darf die Miete für eine Wohnung nicht mehr als 20 Prozent über der Ortsüblichkeit liegen.
[Bild, 17.06.1999]
Die Art der Abmarkung und das Verfahren bestimmen sich nach den Landesgesetzen; enthalten diese keine Vorschriften, so entscheidet die Ortsüblichkeit.
[o. A.: Bürgerliches Gesetzbuch. In: Schönfelder: Deutsche Gesetze : Sammlung des Zivil-, Straf- und Verfahrensrechts, München: Beck 1997]
Die Ortsüblichkeit muss der Vermieter anhand eines Mietspiegels oder einer Mietendatenbank nachweisen.
[Die Welt, 03.07.2004]
Zitationshilfe
„Ortsüblichkeit“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/Orts%C3%BCblichkeit>.
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