Part
m.
‘Anteil des einzelnen Mitwirkenden an der Aufführung eines Bühnen-, Gesangs-, Instrumentalwerkes, Rolle, Partie, Stimme’,
(vgl.
Klavier-,
Orchester-,
Solo-,
Gesangs-,
Sprechpart),
in der Seemannssprache (auch Neutr.)
‘Besitz-, Gewinnanteil an einem Schiff’
mhd.
part(e)
f. n.,
mnd.
part
n.
‘Teil, Anteil, Abteilung, gemeinsam vorgehende Gruppe (im Kampf, Turnier, Spiel), Partei’
sind Entlehnungen von
afrz.
part
f.
‘Teil, Anteil, Seite, Partei’,
das auf
lat.
pars
(Genitiv
partis)
‘Teil, Anteil, Seite’
beruht.
Im älteren
Nhd. steht das Substantiv
(gelegentlich mit fem. Genus)
entsprechend dem
mhd. Gebrauch für
‘Anteil, Zugeteiltes’
(auch in juristischer und kaufmännischer Terminologie),
bezeichnet eine (militärische) Abteilung,
die Prozeßpartei oder eine politische Gruppierung.
Um 1800 tritt es hinter
Partei
und
Partie
(s. d.)
weitgehend zurück
und begegnet heute fast nur noch im oben genannten Sinne
als Ausdruck der Musik und des Theaters.
Mundartlich (
omd.) behauptet sich die Nebenform
Parte
f.
(meist
Parten
Plur.)
für
‘Mietspartei, Wohnung’.
Widerpart
m.
‘Gegner vor Gericht, im Kampf, Gegenpartei, Gegnerschaft, Gegenteil’
(vereinzelt auch
‘Partner, Gefährte’),
mhd.
widerpart(e);
vgl.
Widerpart halten
‘Widerstand leisten, gegensätzlicher Meinung sein’,
eigentlich
‘die Gegenseite (aufrecht)halten’
(15. Jh.);
daneben auch jüngeres,
heute nicht mehr gebräuchliches
Gegenpart
m.
‘Gegner, Widersacher, Partner’
(15. Jh.,
zuerst in der Rechtssprache).
halbpart
Adv.
‘zur Hälfte, mit gleichen Anteilen’
(18. Jh.),
vor allem in der Wendung
halbpart machen,
zurückgehend auf älteres
Halbpart
m.
‘Hälfte’
(besonders einer Beute, eines Fundes, Gewinns,
17. Jh.).