Partei
f.
‘Gruppe Gleichgesinnter, Vereinigung von Personen mit der gleichen politischen Überzeugung, um bestimmte Ziele durchzusetzen’,
auch
‘Partner eines Vertrags, einer der beiden Gegner im Rechtsstreit’,
mhd.
partīe
‘Abteilung, Personengruppe, Gruppierung’,
mnd.
partī(g)e
‘Personenverband, Parteiung, einseitige Parteinahme, Prozeßpartei’,
entlehnt aus
afrz.
partie
‘Teil, Gebiet, Anteil, Verteilung, Trennung, Rechtshandel, Heiratsmöglichkeit, Seite, Richtung, Gegner’,
dem substantivierten Femininum des Part. Perf. von
afrz.
mfrz.
partir
‘teilen, verteilen, trennen, sich entfernen, aufbrechen’
(
frz.
partir
‘abreisen, aufbrechen, losgehen’),
dem
lat.
partīre
(
partītum),
auch
partīrī
‘teilen, trennen, zuteilen’
zugrunde liegt;
dieses ist gebildet zu
lat.
pars
(Genitiv
partis)
‘Teil, Anteil, Seite’.
Partei
‘Personengruppe mit gemeinsamen Interessen’,
das in einigen Verwendungen noch längere Zeit
im Wechsel mit später entlehntem
↗
Partie
(s. d.)
gebraucht wird,
bezeichnet seit dem 15. Jh.
auch jede der in Verhandlungen oder einem Rechtsgeschäft
sich gegenüberstehenden Seiten
(‘Vertragspartner, Prozeßgegner’)
sowie
(zuerst
niederrhein.)
eine Gruppe mit gemeinsamem Wohnsitz
(‘Haushaltung, Familie, Mietspartei’,
obsächs.
Parte1
f.
);
vom 16. Jh. an steht es für
‘sich von anderen sondernde politische oder konfessionelle Gesinnungsgemeinschaft’
und vereinzelt schon für
‘Heiratsmöglichkeit, zu heiratende Person’
(besonders unter dem Gesichtspunkt der Vermögensverhältnisse,
hierfür seit dem 17. Jh. auch
Partie,
das sich schließlich durchsetzt);
in der Militärsprache des 17. Jhs. ist es außerdem
‘Streifzüge unternehmende kleine Schar’.
In mehreren seiner Bedeutungen,
namentlich im Sinne von
‘politische Organisation’,
zeigt
Partei
semantischen Einfluß des
(ebenfalls zu
afrz.
mfrz.
partir
gehörenden)
Maskulinums
mfrz.
frz.
parti
‘Anteil, Lage, Beruf, Stand, zu heiratende Person, Entschluß, Interessengruppe, Organisation’,
frz.
auch
‘Trupp von Soldaten, Streifkorps’
(
afrz.
parti
‘Teil, Anteil, Menge, Lage’).
Parteigänger
m.
‘Anhänger einer politischen Richtung, einer Persönlichkeit’
(Anfang 19. Jh.,
meist abschätzig),
zuvor
‘Führer oder Angehöriger einer Streifzüge unternehmenden Schar’
(17. Jh.).
Parteigenosse
m.
‘Mitglied einer politischen Partei’
(Anfang 19. Jh.),
in der Sozialdemokratie seit den 70er Jahren des 19. Jhs.
allmählich durch die kürzere Form
↗
Genosse
(s. d.)
verdrängt.
parteiisch
Adj.
‘einseitig für eine Partei, eine bestimmte Interessengruppe, einen von zwei Gegnern eingestellt, voreingenommen, befangen’
(16. Jh.),
auch
‘einer Gruppe, Partei angehörend, zu ihr stehend’
(15. Jh.);
entsprechend
unparteiisch
Adj.
(15. Jh.).
parteilich
Adj.
‘eine Partei betreffend, vertretend, Partei ergreifend’
(20. Jh.),
‘parteiisch’
(15. Jh.).
Parteilichkeit
f.
‘theoretisches und praktisches Eintreten für die Interessen einer Partei’
(20. Jh.),
‘einseitige Stellungnahme oder Beurteilung’,
auch
‘Uneinigkeit’
(um 1500).
Parteiung
f.
‘Zersplitterung in einander bekämpfende Parteien, Spaltung, Zwietracht’
(Ende 15. Jh.);
vgl.
mhd.
partīen
‘(sich) in Parteien spalten’.