Personalverwaltung, die
Grammatik Substantiv (Femininum) · Genitiv Singular: Personalverwaltung · Nominativ Plural: Personalverwaltungen
Worttrennung Per-so-nal-ver-wal-tung
Typische Verbindungen zu ›Personalverwaltung‹
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Detailliertere Informationen bietet das DWDS-Wortprofil zu ›Personalverwaltung‹.
Verwendungsbeispiele für ›Personalverwaltung‹
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Dank der akribischen Personalverwaltung der Wehrmacht ist er heute immer noch eine Nummer.
Süddeutsche Zeitung, 16.05.1998
Die neue Technik soll die gut 20 bisher in der Personalverwaltung verwendeten Verfahren ablösen und Doppelarbeit vermeiden helfen.
Die Welt, 10.10.2001
Schließlich sind auch Personalverwaltungen bei Bewerbungen an Daten aus Sozialen Netzwerken interessiert.
Die Zeit, 08.06.2012 (online)
Diese doppelte Personalverwaltung hält die Kommission besonders bei kurzen Entsendezeiten für unverhältnismäßig.
Der Tagesspiegel, 05.07.2002
Personalaktendaten dürfen nur für Zwecke der Personalverwaltung oder Personalwirtschaft verwendet werden, es sei denn, der Beamte willigt in die anderweitige Verwendung ein.
o. A.: Rahmengesetz zur Vereinheitlichung des Beamtenrechts (Beamtenrechtsrahmengesetz - BRRG). In: Sartorius 1: Verfassungs- und Verwaltungsgesetze der Bundesrepublik Deutschland, München: Beck 1998
Zitationshilfe
„Personalverwaltung“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/Personalverwaltung>, abgerufen am 25.02.2021.
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