Geldumtausch einer festgelegten Mindestsumme, zu dem man bei Einreise in bestimmte Länder verpflichtet ist
Pflichtumtausch, der
Grammatik Substantiv (Maskulinum)
Worttrennung Pflicht-um-tausch
Duden, GWDS, 1999
Bedeutung
Typische Verbindungen zu ›Pflichtumtausch‹ (berechnet)
Detailliertere Informationen bietet das DWDS-Wortprofil zu ›Pflichtumtausch‹.
Verwendungsbeispiele für ›Pflichtumtausch‹
maschinell ausgesucht aus den DWDS-Korpora
Camping ist, da dafür pro Tag nur 16 Mark Pflichtumtausch fällig sind, bei für gewöhnlich niedrigen Platzgebühren billig.
[Die Zeit, 23.10.1987, Nr. 44]
Der Pflichtumtausch an der Grenze gehört ebenfalls der Vergangenheit an.
[Die Zeit, 09.05.1997, Nr. 20]
Der Pflichtumtausch von 30 Mark pro Tag ist nur für den zu umgehen, der „drüben“ von Verwandten eingeladen wird oder der eine Hotelbuchung vorweisen kann.
[Die Zeit, 06.04.1979, Nr. 15]
Erst ist der für die zusätzliche Aufenthaltsdauer anfallende Pflichtumtausch zu erledigen und dann der Volkspolizei‑Meldestelle nachzuweisen.
[Ketman, Per u. Wissmach, Andreas: DDR - ein Reisebuch in den Alltag, Reinbek bei Hamburg: Rowohlt 1986, S. 365]
Am 24. Dezember wird der Visumzwang und der Pflichtumtausch für die Einreise in die DDR abgeschafft.
[Süddeutsche Zeitung, 01.07.1995]
Zitationshilfe
„Pflichtumtausch“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/Pflichtumtausch>.
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