Pfründe
f.
‘Einkünfte aus einem Kirchenamt, das damit verbundene Kirchenamt’,
ahd.
phruonta
(9. Jh.),
mhd.
phrüende,
phruonde
ist aus (auf
frz. Boden belegtem)
mlat.
provenda
entlehnt;
dieses ist,
wohl unter Einwirkung von
lat.
prōvidēre
‘vorhersehen, Vorsorge tragen, versorgen’,
entstanden aus
spätlat.
praebenda
‘Proviant, Lebensmittel für Militär’,
eigentlich
‘das Darzureichende’,
Gerundivum (Neutr. Plur.) zu
lat.
praebēre
‘darreichen, gewähren’
(s. auch
↗
Proviant).
Mlat.
provenda
‘an Untergebene zu verteilende Lebensmittel’
und in der Kirchensprache bewahrtes
mlat.
praebenda
bezeichnen (9. Jh.) den
‘Lebensunterhalt der Mönche’,
übertragen die
‘Gesamtheit der kirchlichen Ländereien und deren Erträge’.
Mit der Aufteilung der Ländereien
unter die Zuständigkeit einzelner Domherren
entwickelt sich im 11. Jh. die Bedeutung
‘Einkommen, das ein Domherr auf Lebenszeit aus einer Stiftung bezieht’
und
‘Grundbesitz, der zu einer Domherrenstelle gehört’;
vgl.
FEW 9, 278.