Recht im Gegensatz zum öffentlichen Recht Rechtsgebiet, das die Beziehungen zwischen rechtlich formal gleichgestellten natürlichen oder juristischen Personen regelt und alle juristischen Normen umfasst, die nicht ausschließlich einen Träger hoheitlicher Gewalt als solchen berechtigen oder verpflichten
Grammatik: Plural selten
Kollokationen:
mit Adjektivattribut: das internationale, ausländische Privatrecht
als Akkusativobjekt: jmd. lehrt Privatrecht [an einer Hochschule]
in Präpositionalgruppe/-objekt: das Institut für Privatrecht
Beispiele:
Grob gesagt dient das öffentliche Recht dem Gemeinwohl, das Privatrecht dem Nutzen der einzelnen. [Frankfurter Allgemeine Zeitung, 22.08.2005]
Das Verwaltungsgericht weist ausdrücklich darauf hin, dass eine arbeitgeberseitige Kündigung im öffentlichen Arbeitsrecht – anders als im Privatrecht – einen sachlichen Grund voraussetzt und verhältnismässig sein muss. [Neue Zürcher Zeitung, 15.12.2015]
Sehr viel öfter als diese sogenannte materielle Privatisierung findet formelle Privatisierung statt: Öffentliche Aufgaben werden in den Formen des Privatrechts geregelt, man spricht scheinbar paradox von Verwaltungsprivatrecht. [Frankfurter Allgemeine Zeitung, 04.06.2002]
[…] [Der] Grundsatz von Treu und Glauben hat im gesamten Privatrecht eine überragende Bedeutung, ebenso auch im Arbeits‑ und im öffentlichen Recht. [Süddeutsche Zeitung, 14.10.2000]
Bis zum Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs (1. Januar 1900) galten auf weiten Gebieten des Privatrechts römische und deutsche Rechtssätze nebeneinander. [Vossische Zeitung (Morgen-Ausgabe), 05.03.1925]
Jeder Staat hat […] ein internationales Privatrecht. […] Diese internationalen Privatrechte sind oft unabgestimmt. [Frankfurter Allgemeine Zeitung, 21.03.2006] ungewöhnl. Pl.