Professor
m.
einem Hochschullehrer, verdienten Wissenschaftler,
Künstler verliehener höchster akademischer Titel,
Inhaber dieses Titels;
im 16. Jh. sich allmählich durchsetzende Berufsbezeichnung
für Hochschullehrer aller Fakultäten,
zum Teil auch für Lehrer an Lateinschulen,
nachdem der alte Doktor- und Magistertitel
durch Verleihung an Außenstehende unzulänglich geworden war.
Die Bezeichnung erscheint zuerst an den theologischen Fakultäten,
deren Lehrer seit etwa 1400
sacrae theologiae professores
heißen,
wobei der Gedanke an zugrunde liegendes
lat.
profitērī
‘(sich) bekennen’
und an
kirchenlat.
cōnfessor
‘Bekenner’
(des christlichen Glaubens) eingewirkt haben mag.
Im Grunde handelt es sich um eine Entlehnung von
lat.
professor
‘öffentlicher Lehrer’,
einer Bildung zu
lat.
profitērī
(
professus sum)
‘laut und öffentlich, frei bekennen, sich bekennen, sich erklären, sich zu etw. freiwillig anbieten, sich öffentlich(zu einem Amte) melden’,
daher eigentlich
‘wer sich öffentlich und berufsmäßig zu seiner wissenschaftlichen Tätigkeit bekennt’
(s.
↗
Profession).
Oder ursprünglich
‘wer bekannt gibt, daß er öffentlich reden und lehren will’?
Zu
lat.
fatērī
(
fassus sum)
‘zugestehen, einräumen, kundtun’,
fārī
(
fātus sum)
‘sprechen’.
Professur
f.
‘Lehramt, Lehrstuhl eines Hochschullehrers’
(17. Jh.).