quitt
Adj.
(nur prädikativ)
‘los, ledig, frei, nichts mehr schuldig, beglichen’,
nur noch in der Wendung
(mit jmdm.) quitt sein.
Mhd.
quīt,
quit
‘los, ledig, frei’
ist wie
mnd.
quīt,
mnl.
quīte,
nl.
kwijt,
engl.
quit
entlehnt aus
afrz.
quite
‘frei, ledig des Auferlegten, außer Gefahr, unbeteiligt, ruhig, frei zu eigen, bezahlt, erledigt’
(
frz.
quitte
‘nichts mehr schuldig, frei, los, ledig’),
einem zuerst bildungssprachlichen juristischen und theologischen Ausdruck
(
afrz. auch
‘frei von Verpflichtungen, von Sünde’);
aus
lat.
quiētus
(gesprochen
quíetus?)
‘Ruhe haltend, ruhig’,
eigentlich
‘frei von Arbeit und Sorge’,
daher auch
‘unangefochten, gesichert, frei’,
zu
lat.
quiēs
(
quiētis)
‘Ruhe (von der Arbeit), Erholung’.
Im
Dt. ist
quitt
bereits in älterer Zeit
(13. Jh.)
ein geläufiges Wort der Kaufmanns- und Handelssprache.
–
quittieren
Vb.
‘den Empfang bestätigen, von einer Verpflichtung entlasten, abdanken’,
mhd.
quittieren
‘ledig machen, von einer Verpflichtung freisprechen’,
frühnhd.
(Kaufmannssprache)
‘den Empfang einer Zahlung bescheinigen’
(15. Jh.),
‘ein Amt, den Dienst aufgeben’
in Heer und Verwaltung
(17. Jh.,
nach
frz.
quitter le service,
dt.
den Dienst quittieren
‘abdanken, zurücktreten’),
entlehnt aus
afrz.
quiter
‘jmdn. losgeben, freigeben, einer Leistung ledig erklären, etw. aufgeben, erlassen, abzahlen, überlassen’,
frz.
quitter
‘verlassen, aufgeben, loslassen, ablegen’,
abgeleitet vom Adjektiv
afrz.
quite
(s. oben).
Quittung
f.
‘Empfangsbestätigung, Beleg’
(15. Jh.),
abgeleitet von
mhd.
quīten,
quiten
‘frei machen, lösen’,
zum Adjektiv
mhd.
quīt,
quit
(s. oben);
vgl.
mhd.
quitbrief
und
mnd.
quitunge
‘Loslassung, Befreiung’.