Rabattmarke, die
ZDL-Vollartikel
Bedeutung
Wertmarke die (häufig im Rahmen einer Rabattaktion) für den Kauf von etw. ausgegeben wird und von Kunden gesammelt und gegen bestimmte Prämien oder die Rückvergütung eines Teils des Kaufpreises eingetauscht werden kann
siehe auch Treuepunkt
Kollokationen:
mit Adjektivattribut: elektronische, virtuelle Rabattmarken
Beispiele:
Der Barzahlungsrabatt von bis zu drei Prozent
kann sowohl unmittelbar beim Kauf als auch durch Ausgabe von
Rabattmarken gewährt werden, die als Instrument
der Kundenbindung über längere Zeit eine wichtige Rolle im
Lebensmitteleinzelhandel spielten. [Rabattgesetz. In: Aktuelles Lexikon 1974–2000. München: DIZ 2000 [1994]]
Die Bundesrepublik war immer ein Land von Rabattmarken‑Sammlern und
von Treuepunkten‑Anhäufern. Bereits 1901 soll
[sic!, sollen] in einem Geschäft die ersten
Rabattmarken über den Ladentisch gewandert sein.
Die Idee damals: Wer mit Rabattmarke sofort bezahlt,
schreibt nicht an, eine Unart, die die Ladenbesitzer den Kunden austreiben
wollten. [Süddeutsche Zeitung, 22.06.2019]
Ein Supermarkt darf eine Rabattaktion nicht wegen zu großen Erfolgs
vorzeitig beenden. […]
Rabattmarken
seine
[sic!, seien] »eine Art Währung«, die nicht
verfallen dürfe. [Der Spiegel, 15.11.2013 (online)]
Wer mit seiner Visa‑ oder Eurocard bezahlt, erhält pro 10 Euro Umsatz
eine so genannte Webmile gut geschrieben, eine Art persönliche elektronische
Rabattmarke. [Berliner Zeitung, 02.04.2002]
Das hieß nun aber keineswegs, daß Frau Pauline nicht auch zuweilen
heimlich einige Kleinigkeiten beim Krämer Pinnländer kaufte, da dieser ja
Rabattmarken gab, die man gegen ein schönes
Kaffeeservice oder eine Butterdose eintauschen konnte. [Bredel, Willi: Die Väter. In: Bredel, Willi: Gesammelte Werke in Einzelausgaben. Bd. 7. Berlin: Aufbau-Verl. 1973 [1946], S. 30]
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