Jura Jurist, der dazu befugt ist, fremde Rechtsangelegenheiten zu besorgen, ohne Rechtsanwalt zu sein
Dieser Artikel ist nicht auf dem aktuellen Stand. Er wird im Rahmen des DWDS-Projekts von der Redaktion überarbeitet.
Rechtsbeistand, der
eWDG
Bedeutung
Thesaurus
Jura
Synonymgruppe
↗Advokat
·
↗Anwalt
·
Rechtsbeistand
·
↗Rechtsberater
·
Rechtssachverständiger
·
↗Rechtsvertreter
·
↗Strafverteidiger
·
↗Verteidiger
●
↗Rechtsanwalt
Hauptform
·
↗Rechtsverdreher
derb, abwertend
Oberbegriffe |
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Unterbegriffe |
Assoziationen |
|
Typische Verbindungen zu ›Rechtsbeistand‹
maschinell ausgesucht aus den DWDS-Korpora
Detailliertere Informationen bietet das DWDS-Wortprofil zu ›Rechtsbeistand‹.
Verwendungsbeispiele für ›Rechtsbeistand‹
maschinell ausgesucht aus den DWDS-Korpora
Auch sie hat mittlerweile einen Rechtsbeistand, und sie trat mit ihm mehrfach vor die Medien.
Die Zeit, 07.04.2012 (online)
Ein deutscher Rechtsbeistand schafft es gar nicht, Druck zu machen.
Süddeutsche Zeitung, 03.07.2001
Sie dürfen sich Rechtsbeistand nennen und zumindest außergerichtlich juristische Hilfe leisten.
o. A. [ker.]: Rechtsbeistand. In: Aktuelles Lexikon 1974-2000, München: DIZ 2000 [1982]
Dabei habe er nicht nur wegen des Geldes gearbeitet, sondern gelegentlich auch seinen Rechtsbeistand umsonst gewährt.
Friedländer, Hugo: Die Ermordung des Grafen Komarowski vor dem Schwurgericht zu Venedig. In: ders., Interessante Kriminal-Prozesse, Berlin: Directmedia Publ. 2001 [1911], S. 867
Er ist Rechtsbeistand für dieses Gebiet, nach dem Rechtsberatungsgesetz geprüft und zugelassen.
o. A. [pra]: Rentenberater. In: Aktuelles Lexikon 1974-2000, München: DIZ 2000 [1988]
Zitationshilfe
„Rechtsbeistand“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/Rechtsbeistand>, abgerufen am 21.01.2021.
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