Rechtssprache (bei gerichtlichen Entscheidungen in bestimmten Verfahrensarten mögliche) Beschwerde wegen Verstoßes gegen rechtliche Bestimmungen
Rechtsbeschwerde, die
Grammatik Substantiv (Femininum) · Genitiv Singular: Rechtsbeschwerde · Nominativ Plural: Rechtsbeschwerden
Worttrennung Rechts-be-schwer-de
Wortzerlegung
↗Recht
↗Beschwerde2
Duden GWDS, 1999
Bedeutung
Typische Verbindungen zu ›Rechtsbeschwerde‹
maschinell ausgesucht aus den DWDS-Korpora
Detailliertere Informationen bietet das DWDS-Wortprofil zu ›Rechtsbeschwerde‹.
Verwendungsbeispiele für ›Rechtsbeschwerde‹
maschinell ausgesucht aus den DWDS-Korpora
Wie immer legte die Staatsanwaltschaft Rechtsbeschwerde gegen diese Entscheidung ein.
Süddeutsche Zeitung, 14.11.2001
Eine gegen diesen Beschluß eingelegte Rechtsbeschwerde führte jedoch zum Erfolg.
Die Zeit, 31.07.1964, Nr. 31
Allerdings ist gegen den Entscheid noch Rechtsbeschwerde beim OVG Frankfurt (Oder) möglich.
Bild, 31.05.2000
Der Senat ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles eine Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) zu.
Die Welt, 30.10.2002
Gegen seine Beschlüsse wendet sich die sofortige Beschwerde an das Oberlandesgericht, dagegen die Rechtsbeschwerde an den Bundesgerichtshof.
Zimmermann, Theo: Der praktische Rechtsberater, Gütersloh: Bertelsmann [1968] [1957], S. 101
Zitationshilfe
„Rechtsbeschwerde“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/Rechtsbeschwerde>, abgerufen am 05.03.2021.
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