Ressort
n.
‘Geschäftsbereich, Aufgabengebiet’,
Entlehnung
(vereinzelt 2. Hälfte 16. Jh.,
geläufig seit Anfang 19. Jh.)
von
mfrz.
frz.
ressort
‘Gerichtsbarkeit’,
frz.
‘Geschäftsbereich, Aufgabengebiet’,
afrz.
res(s)ort
‘Gerichtsbarkeit, zuständiger richterlicher Bereich’,
einer Bildung zu
mfrz.
frz.
ressortir
‘zur Zuständigkeit, in die Abhängigkeit eines Gerichts-, Verwaltungsbezirks gehören’,
afrz.
res(s)ortir
‘zurückprallen, -weichen, -treten’.
Es bereitet semantische Schwierigkeiten,
darin eine Bildung zu
afrz.
sortir
‘losen, durch das Los erhalten’,
mfrz.
‘durch das Schicksal zu etw. gelangen, den Ursprung seines Geschickes irgendwo haben, auswählen, sich kundgeben’,
frz.
‘hinausgehen, hervorkommen, geboren werden, entstehen, keimen’
(aus
lat.
sortīrī
‘losen, auslosen, aussuchen’,
zu
lat.
sors
f.,
Genitiv
sortis,
‘Los, das Losen, durch das Los zugeteiltes Amt, Schicksal, Stand, Rang’)
zu sehen.
Man nimmt daher an,
daß
frz.
ressortir
(unter lautlicher Einwirkung von
sortir)
aus
vlat.
*resurctum
(
lat.
resurrēctum,
Part. Perf. von
lat.
resurgere
‘wieder aufstehen, wieder hervorkommen’)
hervorgegangen ist.