Jura jmd., der einem anderen einen Schaden zugefügt hat
Schädiger, der
Grammatik Substantiv (Maskulinum) · Genitiv Singular: Schädigers · Nominativ Plural: Schädiger
Aussprache
Worttrennung Schä-di-ger
eWDG
Bedeutung
Verwendungsbeispiele für ›Schädiger‹
maschinell ausgesucht aus den DWDS-Korpora
Daß dies der Fall ist, muß der Schädiger von Fall zu Fall nachweisen.
[Die Zeit, 23.04.1971, Nr. 17]
Schon ehe man den Kohl auspflanzt, müssen Maßnahmen gegen tierische Schädiger einsetzen.
[o. A.: Ratgeber für den Feingemüsebau im Freiland, Berlin: VEB Dt. Landwirtschaftsverl 1962, S. 276]
In Deutschland durchforstet eine spezielle Task Force das Netz nach Schädigern.
[Die Zeit, 16.12.1999, Nr. 51]
Die gesetzliche Unfallversicherung wird zwar zahlen, sie wird aber versuchen, die Kosten, die ihr entstanden sind, vom Schädiger selbst zurückzubekommen.
[Die Zeit, 10.06.1977, Nr. 24]
Für Schmerzensgeld ist nach geltendem Recht immer ein Verschulden des „Schädigers“ erforderlich.
[Die Zeit, 15.10.1971, Nr. 42]
Zitationshilfe
„Schädiger“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/Sch%C3%A4diger>.
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