Vertrag, durch welchen die beteiligten Parteien die staatliche Gerichtsbarkeit für bestimmte Rechtsstreitigkeiten ausschließen und sich auf die Entscheidung durch ein nichtstaatliches Schiedsgericht einigen
siehe auch Schiedsvereinbarung, Schiedsklausel
Kollokationen:
als Akkusativobjekt: einen Schiedsvertrag unterzeichnen
als Genitivattribut: die Verletzung des Schiedsvertrages
Beispiele:
Durch eine Schiedsvereinbarung (Schiedsvertrag
oder Schiedsklausel) schließen Parteien für Rechtsstreitigkeiten die
staatliche Gerichtsbarkeit aus und einigen sich auf eine verbindliche und
abschließende Entscheidung durch das (private) Schiedsgericht. [Schiedsverfahren als Alternative zur staatlichen
Gerichtsbarkeit, 2018, aufgerufen am 25.02.2019]
Sowohl für die Streitschlichtung als auch die Streitentscheidung in
Familienunternehmen spielt der Schiedsvertrag eine
besondere Rolle. […] [Frankfurter Allgemeine Zeitung, 24.05.2005]
Wenn ein Erbfall eingetreten ist und die Erben sich nicht einigen
können, dann können sie sich an ein Schiedsgericht wenden, um dieses
entweder mit einzelnen Fragen oder der gesamten Erbteilung zu betrauen. Wenn
alle Erben diesem Vorgehen zustimmen und einen
Schiedsvertrag unterzeichnet haben, müssen sie
noch einen qualifizierten Schiedsrichter bestimmen. [Neue Zürcher Zeitung, 21.02.2013]
Der Gang zum staatlichen Gericht ist den
[Fußball-]Vereinen durch den
Schiedsvertrag mit dem DFB
[Deutscher Fußball-Bund]
versperrt. [Frankfurter Allgemeine Zeitung, 20.04.1999]
Der Schiedsvertrag ist unwirksam, wenn eine
Partei ihre wirtschaftliche oder soziale Überlegenheit dazu ausgenutzt hat,
den anderen Teil zu seinem Abschluß oder zur Annahme von Bestimmungen zu
nötigen, die ihr im Verfahren, insbesondere hinsichtlich der Ernennung oder
Ablehnung der Schiedsrichter, ein Übergewicht über den anderen Teil
einräumen […]. [Zimmermann, Theo: Der praktische Rechtsberater, Gütersloh: Bertelsmann [1968] [1957], S. 369]