Schloß
n.
‘Vorrichtung zum Verschließen, Riegel, Burg, repräsentativer Wohnsitz’,
ahd.
sloʒ
‘Verschließgerät, Riegel, Umschließung, Schlußfolgerung’
(8. Jh.),
mhd.
sloʒ,
slōʒ,
auch
‘Burg’,
mnd.
slot,
slōt,
mnl.
nl.
slot,
mengl.
slot
(aus dem
Mnl.?)
steht ablautend zu dem unter
schließen
(s. d.)
behandelten Verb.
Aus dem älteren Gebrauch
‘Vorrichtung, um etw. zu verschließen’
entwickelt sich im 13. Jh. mit der Vorstellung
‘verschlossener, befestigter Bau’
und
‘abschließender, abriegelnder Bau’
(als Sperrbefestigung für ein Tal, eine Straße)
die Verwendung des Wortes im Sinne von
‘Burg, Kastell’.
Mit der Errichtung prachtvoll ausgestatteter Renaissancebauten wird
Schloß
unter Aufgabe der Befestigungs- und Sperrfunktion
zur Bezeichnung des repräsentativen,
architektonisch gestalteten Fürsten- oder Herrensitzes.
Die im
Ahd. und
Mhd. vertretenen Bedeutungen
‘räumlicher Abschluß’
und
‘Schlußfolgerung’
werden im
Nhd. von
Schluß
(s. d.)
übernommen.
–
Schlosser
m.
‘wer Schlösser anfertigt und repariert’,
mhd.
sloʒʒer.