siehe auch Schlussbemerkung
Schlussvortrag
eWDG
Bedeutung
Thesaurus
Typische Verbindungen zu ›Schlussvortrag‹
maschinell ausgesucht aus den DWDS-Korpora
Detailliertere Informationen bietet das DWDS-Wortprofil zu ›Schlussvortrag‹.
Verwendungsbeispiele für ›Schlussvortrag‹
maschinell ausgesucht aus den DWDS-Korpora
Für den Schlussvortrag der Verteidigung sind bis zum Donnerstag zunächst drei Tage angesetzt.
Die Zeit, 03.05.2011 (online)
Die Staatsanwälte werden voraussichtlich mehr als einen Tag für ihren Schlussvortrag brauchen.
Süddeutsche Zeitung, 17.06.2004
Die Verteidigung behält sich auch hier ihre ausführlich begründete Stellungnahme für den späteren Schlußvortrag vor.
o. A.: Siebzigster Tag. Donnerstag, den 28. Februar 1946. In: Der Nürnberger Prozeß, Berlin: Directmedia Publ. 1999 [1946], S. 4694
Ich hatte anfangs mich anders eingestellt, wie damals gesagt wurde, man solle die Unterlagen einreichen, einführen und im Schlußvortrag darauf kommen.
o. A.: Zweihundertfünfter Tag. Freitag, 16. August 1946. In: Der Nürnberger Prozeß, Berlin: Directmedia Publ. 1999 [1946], S. 5491
Die Würdigung des Beweismaterials soll erst beim Schlußvortrag erfolgen, so daß ich jetzt das Beweismaterial nur überreiche, ohne einen besonderen Kommentar dazu zu geben.
o. A.: Einhundertneunzigster Tag. Dienstag, 30. Juli 1946. In: Der Nürnberger Prozeß, Berlin: Directmedia Publ. 1999 [1946], S. 26397
Zitationshilfe
„Schlussvortrag“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/Schlussvortrag>, abgerufen am 12.04.2021.
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