Person, deren (hauptsächliche) Aufgabe es ist, im jeweiligen Zusammenhang relevante Tatsachen fortlaufend zu dokumentieren, insbesondere bei Sitzungen, Konferenzen, Wahlen o. Ä. das Protokoll zu führen
Synonym zu Schreiber (2), siehe auch führen (6 e)
Kollokationen:
in Präpositionalgruppe/-objekt: jmdn. zum Schriftführer bestimmen
in Koordination: Beisitzer, Vorsitzender, Kassierer, Kassenwart, Schatzmeister und Schriftführer
Beispiele:
[…] Ein an der Sitzung teilnehmendes
Mitglied des Organs muss […] bei jeder Sitzung
durch das Organ zum Schriftführer bestimmt werden.
Dieses Mitglied hat die Aufgabe, das Protokoll zu führen und bis zur
nächsten Sitzung auf einer geeigneten Seite im Wiki zu veröffentlichen. [Geschäftsordnung aktuell, 30.09.2016, aufgerufen am 01.09.2020]
Entsprechend der weiteren Tagesordnung folgte der Tätigkeitsbericht
des Schriftführers mit Erinnerungen an den
Jahresablauf im Verein. [Landshuter Zeitung, 13.08.2021]
Nach festen Intervallen tauschten sie
[die Bauern] die Landstücke, damit jeder
mal sein Vieh und seine Schafe auf den fettesten Salzwiesen weiden lassen
konnte. Volker Mommsen kam 1964 mit seinen Eltern nach Gröde, er erinnert
sich: »Es gab ein Fennenbuch, in dem ein
Schriftführer genau eintrug, wer wann wo wie
viele Tiere zum Grasen hatte.« [Süddeutsche Zeitung, 13.10.2018]
Der Richter setzte den Prozess ab, da niemand da war, der ein
Protokoll der Verhandlung führen konnte – und er selbst sich weigerte, ein
Diktiergerät zu benutzen. Womit er im Recht ist – denn vom Gesetz ist
vorgesehen, dass die Justizverwaltung grundsätzlich einen
Schriftführer oder eine Schriftführerin
bereitzustellen hat und eine Protokollierung durch den Richter die Ausnahme
sein sollte. [Der Standard, 11.11.2012]
Die jeweiligen Ratspräsidentinnen und ‑präsidenten können sich auf
das Wissen des Schriftführers verlassen, der den
Überblick über das Abstimmungsverfahren beherrscht und alle Details der
Geschäftsordnung kennt. [Basler Zeitung, 11.01.2003]
Beim Eintritt in das Wahllokal hat der Wähler dem
Schriftführer oder einem anderen Mitglied des
Bezirksvorstandes seinen Personalausweis vorzuweisen und nach dessen Prüfung
und Vermerk in der Wählerliste die Stimmzettel festgesetzten Musters zu
erhalten. […] Der
Schriftführer vermerkt die Stimmabgabe jeden
Wählers neben dessen Namen in der Wählerliste und sammelt die Wahlscheine. [Berliner Zeitung, 11.08.1946]