schwindeln
Vb.
‘sich schwindlig fühlen, betrügen’,
ahd.
swintilōn
‘in Ohnmacht fallen, Schwindel empfinden’
(um 800),
mhd.
swindeln
ist Iterativbildung zu dem unter
schwinden
(s. d.) dargestellten Verb.
Bereits im
Ahd. stehen persönliche Konstruktion
(
swintilōmēs
‘wir schwindeln, fühlen uns schwindlig’)
und unpersönliche mit Dativ der Person
(
uns swintilōt)
nebeneinander.
Durch freieren Gebrauch
entwickelt sich im 18. Jh.
‘sich (wohin) versteigen, abenteuerliche Entwürfe oder Versprechungen machen’
und unter Einfluß von
Schwindel
‘Betrug’
und
Schwindler
‘Phantast, Flunkerer’
(s. unten)
die heute vorherrschende Bedeutung
‘die Unwahrheit sagen, lügen’.
Schwindel
m.
‘Taumelgefühl, Lüge, Betrug’,
mhd.
swindel
‘drehendes Gefühl im Kopf, Taumelgefühl’,
aus dem Verb rückgebildet.
Übertragen
‘Taumel der Erregung, der Begeisterung’
(18. Jh.).
Ausgehend von einer Verwendung
‘unbesonnenes Handeln’
(vereinzelt bereits 16. Jh.)
entwickelt sich über
‘unlauteres Handeln’
die heute vorherrschende Bedeutung
‘Lüge, Betrug’
(18. Jh.,
geläufig seit dem 19. Jh.).
Schwindler
m.
‘Schwärmer, Phantast’
(17. Jh.),
‘unbesonnener, leichtsinniger, unlauterer Mensch’
(Ende 18. Jh.),
‘Betrüger, Lügner’
(19. Jh.).
Aus dem
Dt. entlehnt
engl.
swindler
für
‘unbesonnener, leichtsinniger Mensch und Geschäftemacher’
(18. Jh.),
danach auch
‘Hochstapler, Betrüger’,
das über Hamburg auf das
Dt. zurückwirkt.
Schwindelei
f.
‘Lüge, Betrug’
(2. Hälfte 18. Jh.).
schwindlig
Adj.
‘körperlich Schwindel empfindend’
(16. Jh.).