Recht, Völkerrecht Gesamtheit der völkerrechtlichen Normen zur Regelung und Einhegung kriegerischer Maßnahmen auf hoher See
Grammatik: Plural ungebräuchlich
Beispiele:
Das Prisenrecht (frz. prise »Wegnahme«)
ist der Teil des Seekriegsrechts und damit auch des
Kriegsvölkerrechts, der die Maßnahmen von Kriegsschiffen gegenüber neutralen
und feindlichen Handelsschiffen – einschließlich Passagierschiffen – regelt.
Das Prisenrecht schränkt den Grundsatz der Freiheit der Meere ein. Es
berechtigt nur kriegführende Staaten und gilt nur außerhalb neutraler
Hoheitsgewässer. [US Navy Käpt’n Tugendsam von der USS Enterprise without
honors, 04.01.2011, aufgerufen am 01.09.2020]
Mit Banngut
(=
Bannware
=
Konterbande) werden im Seekriegsrecht Güter
bezeichnet, die militärischen Zwecken dienen.
Schiffe[,] die Banngut für den Feind
transportieren[,] dürfen nach
Seekriegsrecht beschlagnahmt werden. [lexexakt, 05.02.2018, aufgerufen am 07.12.2020]
Bis zum Dezember 1941, dem Beginn des »offiziellen« Krieges zwischen
Deutschland und Amerika, hatten die deutschen U‑Boote, legal nach dem
Seekriegsrecht, 1.124 Schiffe versenkt, neun
Zehntel davon Handelsschiffe. [Frankfurter Allgemeine Zeitung, 26.01.1999]
Im Seekriegsrecht bezeichnet die Aufbringung
eine Stufe des Prisenverfahrens im Rahmen des Handelskrieges: die
Beschlagnahme eines feindlichen oder neutralen Schiffes, das zuvor
angehalten und durchsucht wurde, durch ein Kriegsschiff. Ein als Prise
aufgebrachtes Schiff wird in einen Hafen geleitet, der Fall muß vor ein
Prisengericht des beschlagnahmenden Landes gebracht werden. Bei
unbegründeter Beschlagnahme ist Schadensersatz fällig. Das
Seekriegsrecht kommt zwischen Kriegsführenden zur
Anwendung. [Aufbringen von Schiffen. In: Aktuelles Lexikon 1974–2000. München: DIZ 2000 [1990]]
Nach der Londoner Deklaration zum
Seekriegsrecht vom Jahre 1909, die zwar von den
vertragschließenden Mächten niemals ratifiziert wurde, die aber dennoch
internationales Gewohnheitsrecht geworden ist, darf die blockierende Macht
alle im Sperrgebiet fahrenden Schiffe auf Konterbandie
[sic!]
durchsuchen oder bei Widerstand sogar versenken. [Der Spiegel, 31.10.1962]
Eine wirkliche »Humanisierung« des Seekrieges kann nur durch eine
wirklich grundlegende Aenderung des gesamten
Seekriegsrechtes erreicht werden, dazu gehört vor
allen Dingen: die klipp und klare Bestimmung, daß Privateigentum auf See
genau so frei ist, wie es im Landkriege schon längst zu Recht besteht. Damit
hängt zusammen das Verbot der Hungerblockade, der Bewaffnung der
Handelsschiffe und der Sperrgebietserklärung. [Vossische Zeitung (Morgen-Ausgabe), 07.03.1922]