gesetzlich festgelegter Geldbetrag als Obergrenze für Kapitalerträge (z. B. Zinsen, Dividenden usw.) einer Person, auf die keine Steuern erhoben werden
Kollokationen:
als Akkusativobjekt: den Sparerfreibetrag ausschöpfen
hat Präpositionalgruppe/-objekt: der Sparerfreibetrag für Ledige, Verheiratete
als Genitivattribut: die Abschaffung, Absenkung, Halbierung, Kürzung, Streichung des Sparerfreibetrags
Beispiele:
Der Sparerfreibetrag stellt Zinserträge oder
Einkünfte von Dividenden bis 1.370 Euro für Alleinstehende und von 2.740
Euro für Verheiratete von der Steuer frei. [Der Standard, 12.05.2004]
Und auch jene Rentner, die noch Zinsen aufs Ersparte bekommen,
können sich beruhigt vom Finanzamt veranlagen lassen, solange sie für die
Zinsen den Sparerfreibetrag in Anspruch nehmen oder
Abgeltungssteuer zahlen. [Süddeutsche Zeitung, 28.07.2017]
In vielen Ländern fördert der Staat […]
das Sparen, etwa mit Prämien für Bausparen oder Zuschüssen und
Sparerfreibeträgen für die Altersvorsorge. [Neue Zürcher Zeitung, 20.09.2016]
Seit Anfang 2015 leiten Banken und Sparkassen die Kirchensteuer auf
Kapitalerträge oberhalb des Sparerfreibetrags
automatisch an die Finanzämter weiter. [Reutlinger General-Anzeiger, 18.07.2015]
Die niedrigen Guthabenzinsen belasten immerhin den
Sparerfreibetrag von 801 Euro für Singles bzw.
1.602 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare relativ wenig. [Die Welt, 12.12.2008]