höchster Prozentsatz, mit dem die (von einer Person, einem Unternehmen) zu zahlende Steuer berechnet wird
Kollokationen:
mit Adjektivattribut: ein höherer, niedrigerer Spitzensteuersatz
als Akkusativobjekt: den Spitzensteuersatz anheben, erhöhen, senken
mit Genitivattribut: der Spitzensteuersatz der Einkommensteuer
in Koordination: Eingangssteuersatz und Spitzensteuersatz
mit Prädikativ: der Spitzensteuersatz ist hoch, niedrig
als Aktivsubjekt: der Spitzensteuersatz sinkt, steigt, gilt, liegt [bei 48 Prozent]
hat Präpositionalgruppe/-objekt: der Spitzensteuersatz für Einkommen, Einkünfte, Privateinkünfte; der Spitzensteuersatz auf Einkünfte; der Spitzensteuersatz bei der Einkommensteuer; der Spitzensteuersatz für Besserverdienende, Reiche, Unternehmen; ein Spitzensteuersatz von 49 Prozent
als Genitivattribut: die Absenkung, Anhebung, Erhöhung, Reduzierung, Senkung des Spitzensteuersatzes
Beispiele:
Nach den Vorstellungen des Parteivorstands soll der neue
Spitzensteuersatz von 49 Prozent bei einem
Einkommen ab 100.000 Euro für Ledige (bisher rund 53.000) und 200.000 Euro
für Doppelverdiener greifen. [Die Zeit, 06.12.2011 (online)]
Die Pläne der Grünen sehen vor, die Reichensteuer abzuschaffen und
durch zwei neue Spitzensteuersätze zu ersetzen. Ab
100.000 Euro zu versteuerndem Einkommen
[sic!, zu versteuernden Einkommens] sollen
dann 45 Prozent Einkommensteuer fällig werden, ab 250.000 Euro sogar 48
Prozent. [Bei den Steuern knallt’s, 30.09.2021, aufgerufen am 30.09.2021]
Besonders hohe Einkommen ab 250.000 Euro
[…] sollen mit einem
weiteren Zuschlag von drei Prozent auf den
Spitzensteuersatz belegt werden, der sogenannten
Reichensteuer. [Süddeutsche Zeitung, 20.06.2017]
Diese Spreizung der Spitzensteuersätze führt
zu Verzerrungen: Sie verleitet die Steuerzahler, aus Arbeitnehmer‑Einkommen
gewerbliche Einkünfte zu machen. [Berliner Zeitung, 15.10.1998]
Eines ist für mich klar: Wir müssen in jedem Fall den
Spitzensteuersatz bei der Körperschaftsteuer für
einbehaltene Gewinne senken. [Der Spiegel, 15.09.1986]