Staatsgewalt, die
Bedeutungsübersicht
- 1. die einen Staat begründende und durch dessen Institutionen und Organe ausgeübte hoheitliche Macht
- 2. einer der Wirkungsbereiche der Staatsgewalt, die zum Zweck der Machtbegrenzung und wechselseitigen Kontrolle auf mehrere Staatsorgane verteilt ist, sowie die Gesamtheit der diesen Wirkungsbereich vertretenden Institutionen
- 3. [metonymisch] die Staatsgewalt repräsentierende Institution(en)
DWDS-Vollartikel
Bedeutungen
1.
die einen Staat begründende und durch dessen Institutionen und Organe ausgeübte hoheitliche Macht
Grammatik: nur im Singular
Kollokationen:
mit Adjektivattribut: die deutsche, souveräne, nationale Staatsgewalt; die oberste, zentrale, gesamte Staatsgewalt
als Akkusativobjekt: die Staatsgewalt ausüben, übernehmen, an sich reißen, übertragen
in Koordination: Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt
als Aktivsubjekt: die Staatsgewalt geht (vom Volke) aus; die Staatsgewalt liegt bei jmdm., in den Händen von jmdm.
als Genitivattribut: ein Träger, die Organe, die Repräsentanten, die Vertreter, der Inhaber der Staatsgewalt; die Ausübung, der Missbrauch, die Grenzen der Staatsgewalt
Beispiele:
Nach einer traditionellen staats‑ und völkerrechtlichen Definition charakterisiert sich ein Staat durch ein Staatsgebiet, ein Staatsvolk und eine nach innen und aussen möglichst unangefochtene, oberste Staatsgewalt. [Neue Zürcher Zeitung, 02.09.2008]
Eine Verfassung ist und bleibt […] das Rückgrat der Staatsgewalt, und sie dient dazu, das Staatsvolk und das Staatsgebiet wirksam gegen jedwede Unbill zu schützen. [Die Welt, 26.05.2018]
In Anbetracht der wichtigen Aufgabe, die Staatsgewalt zu repräsentieren und auszuüben, sollten die Polizisten und Polizistinnen sehr gut ausgebildet und angemessen bezahlt werden. [Süddeutsche Zeitung, 05.09.2013]
Das Grundgesetz spricht davon, daß die Staatsgewalt vom Volk »in Wahlen und Abstimmungen« ausgeübt wird. [Frankfurter Allgemeine Zeitung, 10.01.2003]
Im Unterschied zur Privatwirtschaft wird von der öffentlichen Verwaltung Staatsgewalt ausgeübt. [Frankfurter Allgemeine Zeitung, 24.07.2000]
Natürlich gibt es zwei deutsche Staaten. Falls einer der Herren aus Bielefeld einmal nach Westberlin gefahren sein sollte, konnte er sich schon an unserer Staatsgrenze davon überzeugen, als er nämlich seinen Auswels vorzeigen und damit unsere Staatsgewalt respektieren mußte. [Neues Deutschland, 26.01.1967]
Die Polizei ist derjenige Teil der Verwaltung, der die Staatsgewalt sozusagen handgreiflich ausübt. [Berliner Zeitung, 18.11.1947]
2.
einer der Wirkungsbereiche der Staatsgewalt (1), die zum Zweck der Machtbegrenzung und wechselseitigen Kontrolle auf mehrere Staatsorgane verteilt ist, sowie die Gesamtheit der diesen Wirkungsbereich vertretenden Institutionen
Kollokationen:
mit Adjektivattribut: die drei Staatsgewalten
Beispiele:
Die klassische Gewaltenteilung zwischen Gesetzgebung, Regierung und Rechtsprechung sichert eine Balance, Kontrolle und Gegensteuerung unter den Staatsgewalten; sie wird heute durch eine Funktionenteilung zwischen Bund und Ländern sowie zwischen Regierung und Verwaltung ergänzt. [Berliner Zeitung, 04.10.1997]
Erstens wird die Gerichtsbarkeit in letzter Zeit verstärkt als Staatsgewalt wahrgenommen, die Recht nicht nur auslegt, sondern auch aktiv weiterentwickelt und sich damit in die Befugnisse der Legislative[…] vorwagt. […] Vor diesem Hintergrund bahnt sich, zweitens, ein Kampf um die Zusammensetzung des Obersten Gerichts [der USA] an. [Neue Zürcher Zeitung, 03.02.2017]
Wir alle lernen es heute schon in der Schule: dass die vollziehende Staatsgewalt, die Gesetzgebung und das Gerichtswesen – also Exekutive, Legislative und Judikative – ihren Aufgaben unabhängig voneinander nachkommen müssen, um sich gegenseitig kontrollieren zu können. [Die Zeit, 30.12.2010]
Richterwahlen werden stets sensible Vorgänge an den Schnittstellen der drei Staatsgewalten bleiben. [Frankfurter Allgemeine Zeitung, 05.10.2001]
Kernpunkt einer demokratischen Verfassung ist die Teilung der Staatsgewalten in eine unabhängige Gesetzgebung, eine unabhängige vollziehende Gewalt und eine unabhängige richterliche Gewalt. [Frankfurter Allgemeine Zeitung, 29.09.1998]
3.
metonymisch die Staatsgewalt (1) repräsentierende Institution(en)
Kollokationen:
in Präpositionalgruppe/-objekt: Widerstand, ein Aufstand gegen die Staatsgewalt; die Konfrontation, Zusammenstöße, ein Konflikt mit der Staatsgewalt
Beispiele:
Längst hat die Staatsgewalt eingegriffen und Verfahren eröffnet. [Neue Zürcher Zeitung, 23.10.2015]
Die Polizei stellte [nach dem Fußballspiel] laut eigenen Angaben 16 Strafanzeigen wegen Raubes, Widerstands gegen die Staatsgewalt, Landfriedensbruchs, Körperverletzung und Sachbeschädigung. [Die Zeit, 27.09.2016 (online)]
Schon im 18. Jahrhundert standen in der Innenstadt [von London] an jeder Straßenecke Posten der Polizei: Hochsitze, von denen aus die Staatsgewalt das Volk beobachtete. [Die Zeit, 10.06.2009]
In diesem Jahr hat die Staatsgewalt im Vorfeld hart durchgegriffen, um jeden Anflug von Protesten im Keim zu ersticken. [Süddeutsche Zeitung, 06.03.2009]
Die zivilen Staatsgewalten in Nicaragua üben keine Kontrolle über die militärischen Sicherheitskräfte aus, die weiterhin fest in sandinistischen Händen [in den Händen der wenige Jahre zuvor abgewählten linksgerichteten Bewegung] sind. [Neue Zürcher Zeitung, 24.07.1993]
letzte Änderung:
Thesaurus
Politik
Synonymgruppe
Administration ·
Obrigkeit ·
Regierung ·
Regierungsgewalt ·
Staatsgewalt ·
Staatsmacht ●
Gubernative
fachspr., lat.
Oberbegriffe |
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Unterbegriffe |
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Assoziationen |
|
Typische Verbindungen zu ›Staatsgewalt‹ (berechnet)
Detailliertere Informationen bietet das DWDS-Wortprofil zu ›Staatsgewalt‹.
Ausübung
Bindung
Dreiteilung
Durchsetzung
Eingriff
Handhabung
Inhaber
Insignien
Legitimation
Mißbrauch
Organ
Repräsentant
Sequestration
Sturz
Träger
Umsturz
Untergrabung
Usurpator
Vertreter
Vorgehen
Zentralisierung
Zugriff
absolutistisch
allmächtig
ausgeübt
exekutiv
gesamtdeutsch
konstituiert
Übergriff
Übernahme
Zitationshilfe
„Staatsgewalt“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/Staatsgewalt>.
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