Vorrecht, das sich aus der Zugehörigkeit zu einem bevorrechteten Stand ergibt
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Bedeutung
Verwendungsbeispiele für ›Standesvorrecht‹
maschinell ausgesucht aus den DWDS-Korpora
In Preußen werden durch Gesetz die Standesvorrechte des Adels aufgehoben.
o. A.: 1920. In: Overresch, Manfred u. Saal, Friedrich Wilhelm (Hgg.) Deutsche Geschichte von Tag zu Tag 1918-1949, Berlin: Directmedia Publ. 2000 [1982], S. 787
Dauersubventionen schaffen neue Standesvorrechte, gewollte Ungleichheit im Namen der Gleichheit.
Archiv der Gegenwart, 2001 [1958]
Revolutionär ist die Abschaffung des Ständestaates (verwirklicht erst nach dem Ersten Weltkrieg), indem alle Standesvorrechte verschwinden und die Bauern völlig befreit werden.
Die Zeit, 13.02.1998, Nr. 8
In den Privilegierungstatbeständen für die Gewerkschaften, die das Langzeitprogramm enthält, könnten solche faktischen Sonderstellungen, also moderne Standesvorrechte enthalten sein.
Die Zeit, 25.08.1972, Nr. 34
Erst im 19. Jh., das die Standesvorrechte in der Kunst weitgehend aufhob, wurde die KaM. im Zuge stilistischer Ausweitung und Umformung im Konzertsaal heimisch.
Wirth, Helmut: Kammermusik. In: Die Musik in Geschichte und Gegenwart, Berlin: Directmedia Publ. 2001 [1958], S. 34460
Zitationshilfe
„Standesvorrecht“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/Standesvorrecht>, abgerufen am 02.03.2021.
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