Bruch1
m.
‘das Brechen, das Gebrochene’,
auch
‘Stelle, wo etw. gebrochen ist’.
Das
westgerm. Verbalabstraktum
ahd.
bruh
‘Bruch, Riß, abgebrochenes Stück, Ausbruch’
(8./9. Jh.),
mhd.
bruch
‘Bruch, Riß, abgebrochenes Stück, Mangel, Vergehen’,
asächs.
bruki
‘Riß’,
mnd.
brȫke
‘Bruch, Spalt, Abfall, Mangel, Vergehen, Geldbuße’,
mnl.
broke
‘Bruch, Mangel, Vergehen, Geldbuße’,
aengl.
bryce
‘Bruch, abgebrochenes Stück’
ist eine ablautende Bildung zu dem unter
brechen
(s. d.)
dargestellten
germ. Verb.
Es zeigt im
Dt.,
den Verwendungen dieses Verbs folgend,
eine reiche Bedeutungsauffächerung
und steht seit dem
Spätmhd.
und besonders im
Nhd.
häufig als zweites Glied verdeutlichender,
teilweise auf vorausgehenden zusammengesetzten Adjektiven mit
-brüchig
basierender Komposita
(z. B.
Damm-,
Schiff-,
Wolkenbruch;
Ehe-,
Treu-,
Vertrags-,
Wortbruch).
Fachlicher Sondergebrauch findet sich namentlich in der Medizin
(für
lat.
frāctūra
‘Knochenbruch’,
bereits
ahd. vereinzelt vom Brechen der Gliedmaßen;
auch für
lat.
hernia
‘Eingeweidebruch’,
15. Jh.)
und in der Mathematik
(Ende 15. Jh.,
neben gleichzeitigem
gebrochene Zahl
für
lat.
numerus frāctus).
–
Steinbruch
m.
‘Abbaustelle von Gestein’
(15. Jh.).
Bruchstück
n.
‘abgebrochenes Stück, Teilstück’
(1. Hälfte 17. Jh.)
für
lat.
fragmentum
(s.
Fragment).
brüchig
Adj.
‘zerbrechlich, morsch’,
mhd.
brüchic
‘brüchig, wortbrüchig, gebrochen’
(daneben
mhd.
bruchelich
‘gebrechlich, zum Schaden gereichend’).
Bruchzahl
f.
ein Teilungsverhältnis ausdrückende Zahl,
Lehnübersetzung
(17. Jh.)
von
lat.
numerus frāctus
‘gebrochene Zahl’;
Kurzform
Bruch.
unverbrüchlich
Adj.
‘fest, unerschütterlich’,
mhd.
unverbrochenlich,
unverbruchlich
Adj.,
unverbrochenlīche(n),
unverbrüchelīchen
Adv.
‘fest, unzerstörbar’,
zunächst besonders im Rechtswesen
die Geltung eingegangener Verbindlichkeiten bekräftigend,
zum Verb
mhd.
verbrechen
‘zerbrechen, zerstören’
(s.
brechen).