Stipendium
n.
‘Geldunterstützung’
(besonders für Schüler und Studierende),
Übernahme
(um 1500)
von
lat.
stī̌pendium
‘Steuer, Tribut, Kontribution, Zoll, Sold, Löhnung’,
auch
(
spätlat.)
‘Einkünfte’,
(
mlat.)
‘(finanzielle) Unterstützung’;
aus
*stip(i)pendium,
zu
lat.
stips
(Genitiv
stipis)
‘Beitrag an Geld, Gabe, Spende, Almosen, Ertrag, Gewinn’
und
lat.
pendere
‘(ab)wägen, erwägen, beurteilen, schätzen, (be)zahlen, leisten’
(s.
Pensum).
Der Ausdruck bezeichnet anfangs das
‘Einkommen, Gehalt eines (Universitäts)lehrers’,
dann (bereits im 16. Jh.) die
‘finanzielle Unterstützung’
(für Schüler, Studenten, Wissenschaftler, Künstler),
verallgemeinert die
‘Unterhaltszahlung, (Geld)stiftung’
sowie das
‘Wohnheim für bedürftige Schüler, Alumnat’.
Neben den
lat. Plural
Stipendia
tritt seit dem Ende des 17. Jhs.
die
dt. Pluralform
Stipendien.
Stipendiat
m.
‘Empfänger einer finanziellen Förderung’
(17. Jh.),
lat.
stipendiātus
‘wer Unterstützung erhält, wer besoldet ist’,
Part. Perf. von
lat.
stipendiārī
‘besoldet werden, Unterhalt empfangen’.