taxieren
Vb.
‘den Geldwert, Preis einer Ware ermitteln, schätzen, die Höhe einer Abgabe, Steuer, Gebühr (gesetzlich) festlegen’,
speziell
‘den Zeitwert einer gebrauchten Ware oder eines Grundstücks amtlich feststellen’,
heute auch
‘etw. auf seine Beschaffenheit, Qualität hin prüfen, jmdn. auf seine Fähigkeiten hin mustern und einschätzen, beurteilen’,
zufrühest
(14. Jh.)
bezeugt als Ausdruck der
niederrhein. Geschäftssprache
taxieren,
vgl.
mnd.
taxēren,
taxieren
(
ghetaxeirt,
1303).
Entlehnt aus
lat.
taxāre
‘(prüfend) berühren, antasten, (durch Befühlen) den Wert einer Sache ermitteln und bestimmen, schätzen’,
übertragen auch
‘jmdn. tadeln, über ihn herziehen’,
einer Iterativbildung zu
lat.
tangere
(
tāctum)
‘berühren’
(s.
tangieren,
Tangente).
Dazu die Verbalsubstantive
Taxation
f.
‘Bestimmung, Schätzung, Ermittlung des Geld-, Zeitwerts einer Ware’
(um 1500),
lat.
taxātio
(Genitiv
taxātiōnis)
‘Veranschlagung, Abschätzung, Wert’,
und gleichbed.
Taxierung
f.
(1. Hälfte 16. Jh.).
Taxator
m.
‘wer amtlich den Zeitwert von etw. feststellt, schätzt’
(2. Hälfte 16. Jh.),
lat.
taxātor
‘wer über jmdn. herzieht’,
mlat. auch
‘Schätzer’,
und gleichbed.
Taxierer
m.
(2. Hälfte 18. Jh.).
Taxe
f.
‘Taxierung, Schätzung (eines Wertes durch einen amtlichen Taxator), Schätzpreis, (amtlich) festgesetzter Preis (insbesondere Gebühr, Abgabe), Gebührenordnung’
(15. Jh.),
aus
mlat.
taxa
‘Schätzung, Anschlag, Satz’.