durch Unternehmen auf ihren Absatz von Waren oder Dienstleistungen zu zahlende Steuer
Kollokationen:
als Genitivattribut: die Neuverteilung, Erhöhung, das Aufkommen, die Zahlung, Hinterziehung, Rückerstattung der Umsatzsteuer
mit Adjektivattribut: die entrichtete, erstattete, hinterzogene, ermäßigte Umsatzsteuer
in Präpositionalgruppe/-objekt: das Aufkommen aus der Umsatzsteuer; der Anteil [der Länder, der Gemeinden] an der Umsatzsteuer; von der Umsatzsteuer befreit sein
als Akkusativobjekt: Umsatzsteuer abführen, zahlen, entrichten, hinterziehen, erheben, zurückerstatten
in Koordination: Lohnsteuer und Umsatzsteuer; Körperschaftssteuer und Umsatzsteuer; Gewerbesteuer und Umsatzsteuer
mit Prädikativ: die Umsatzsteuer ist [bei einem bestimmten Verkauf, Kauf] fällig
als Aktivsubjekt: die Umsatzsteuer fällt [beim Endverbraucher, für den Verkauf von Waren] an
Beispiele:
Unternehmen mit bis zu 500.000 Euro Umsatz müssen die Umsatzsteuer erst dann ans Finanzamt abführen, wenn ihre Kunden die Rechnung tatsächlich bezahlt haben. [Die Zeit, 01.01.2012 (online)]
Die Umsatzsteuer, auch Mehrwertsteuer genannt, ist eine Verbraucherabgabe. Abgeführt wird sie vom Unternehmer, der Umsätze erwirtschaftet. Er wälzt die Steuer auf den Verbraucher ab, indem er sie auf die Preise seiner Leistungen aufschlägt. [Süddeutsche Zeitung, 31.07.2003]
Heute sind Bund, Länder und Gemeinden an Einkommen‑, Körperschaft‑ und Umsatzsteuer nach bestimmten Quoten beteiligt. [Die Welt, 24.12.2003]
Für Bücher, Zeitungen und Zeitschriften gilt bei der Umsatzsteuer in Deutschland ein ermäßigter Abgabensatz von 7 Prozent – CD‑ROMs und kommerzielle Online‑Angebote werden dagegen mit dem normalen Mehrwertsteuersatz von 16 Prozent belegt. [Frankfurter Allgemeine Zeitung, 20.10.2000]
Schwarzhandelsgeschäfte unterliegen der Umsatzsteuer, sofern sie nachhaltig zur Erzielung von Einnahmen getätigt werden. [Der Spiegel, 27.09.1947]