unerlaubtes Sichentfernen eines an einem Unfall im Straßenverkehr Beteiligten vom Unfallort
Synonym zu Fahrerflucht
§ 142 Strafgesetzbuch (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort)
Kollokationen:
als Akkusativobjekt: Unfallflucht begehen
in Präpositionalgruppe/-objekt: wegen Unfallflucht angeklagt, bestraft, verurteilt werden; eine Anzeige, ein Ermittlungsverfahren wegen Unfallflucht
in Koordination: Körperverletzung, fahrlässige Tötung, Staßenverkehrsgefährung und Unfallflucht
Beispiele:
Ein Autofahrer hatte […] einen Unfall verursacht und sich dann auch noch vorzeitig von der Unfallstelle entfernt, also Unfallflucht begangen. [Berliner Zeitung, 10.12.2005]
Auch wer nicht mit seinem Auto fährt, sondern beim Aussteigen mit der Tür gegen einen daneben geparkten PKW stößt, oder mit dem Einkaufswagen am Fahrzeug eines anderen hängen bleibt, begeht eine Unfallflucht, wenn er sich einfach aus dem Staub macht. [BrachinaImagePress.de by FOTO-EHRLICH.de, 16.06.2015, aufgerufen am 29.04.2016]
Ein Autofahrer, der nach einem unbemerkt verursachten Unfall weiterfährt, begeht keine Unfallflucht. [Die Welt, 15.12.2008]
Die Polizei sucht einen Fußgänger, der nach einem Zusammenstoß mit einem Radfahrer Unfallflucht begangen hat. […] Er war vom Fußgängerweg auf die Fahrbahn gegangen und hatte dabei einen Radfahrer übersehen. [Süddeutsche Zeitung, 08.02.2002]
Danach [§ 142 Strafgesetzbuch] macht sich derjenige der Unfallflucht schuldig, »der es nicht durch sein Verbleiben am Unfallort und Angabe seiner Beteiligung ermöglicht, daß zugunsten anderer Beteiligter oder des Geschädigten die nötigen Feststellungen über seine Person, sein Fahrzeug und die Art seiner Beteiligung getroffen werden«. [Bild am Sonntag, 17.05.1998]