jmd., der einem Vorgesetzten (dienstlich) unterstellt und von ihm abhängig ist
siehe auch untergeben
Mit Pluralendung ‑n wird das Wort in der schwachen Flexion (bestimmter Artikel) und der gemischten Flexion (Indefinitpronomen, Possessivpronomen) gebildet, z. B. die, keine Untergebenen, in der starken Flexion ist die Endung unmarkiert, z. B. zwei, einzelne Untergebene. |
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„Untergebene“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/Untergebene>.
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