das Unterzeichnen (eines Schriftstücks), Bestätigen durch Unterschrift
Kollokationen:
mit Adjektivattribut: die geplante, baldige, endgültige, bevorstehende, rasche Unterzeichnung; die feierliche, offizielle Unterzeichnung
als Akkusativobjekt: die Unterzeichnung verweigern, ablehnen, begrüßen, ankündigen, bekanntgeben, fordern
in Präpositionalgruppe/-objekt: Tage, Monate, Jahre nach der Unterzeichnung; zur Unterzeichnung kommen, führen; vor der Unterzeichnung stehen; mit der Unterzeichnung enden
mit Genitivattribut: die Unterzeichnung eines (Staats-)Vertrags, (Friedens-)Abkommens, Protokolls, Dokuments, Gesetzes, Waffenstillstands; die Unterzeichnung einer Vereinbarung
hat Präpositionalgruppe/-objekt: die Unterzeichnung von Abkommen, Verträgen, Dokumenten, Gesetzen; die Unterzeichnung durch den (Bundes-)Präsidenten
Beispiele:
Anders als bei einer öffentlichen Auktion, bei der die Gebote für die
Kaufinteressenten bindend sind, geht der Verkäufer allerdings bis zur
Unterzeichnung des Kaufvertrags das Risiko ein,
dass es sich der Käufer doch noch anders überlegt. [Neue Zürcher Zeitung, 03.06.2017]
»Wenn alle Unterschriften vorlagen, dann haben die Mitarbeiter auch
die Verträge mitbekommen«, sagte ein Konzernsprecher. Notwendig dafür seien
drei Unterzeichnungen, zwei aus dem Unternehmen und
die des Arbeitnehmers. [Die Welt, 03.02.2015]
Zugleich gab es Verhandlungen über das Ende des Moratoriums, die zur
Unterzeichnung des Abkommens am Montag führten. [Der Standard, 20.02.2012]
Am 24. Dezember erklärte der Volkskongreß das geheime Zusatzprotokoll zum Hitler‑Stalin‑Pakt von 1939 für ungültig, und zwar »vom Moment der Unterzeichnung an« – nun fordern die drei baltischen Republiken ihre Selbständigkeit zurück[…]. [Der Spiegel, 08.01.1990, Nr. 2]
Dieses Abkommen tritt am Tage seiner
Unterzeichnung in Kraft und soll für die Dauer
eines Jahres in Kraft bleiben. [o. A.: Materialien und Dokumente. In: Der Nürnberger Prozeß, Berlin: Directmedia Publ. 1999 [1945], S. 228]