behördliches, gerichtliches o. ä. Verfahren (2) mit dem Ziel, ein Verbot (etwa einer radikalen politischen Gruppierung) zu erwirken
Kollokationen:
mit Adjektivattribut: das laufende, erfolgreiche, gescheiterte Verbotsverfahren
als Akkusativobjekt: ein Verbotsverfahren einleiten, anstrengen, betreiben, ablehnen, einstellen, stoppen
hat Präpositionalgruppe/-objekt: das Verbotsverfahren gegen die Partei, vor dem Bundesverfassungsgericht
als Genitivattribut: die Einleitung, die Erfolgsaussichten, die Einstellung, das Scheitern des Verbotsverfahrens
Beispiele:
In einer Sondersitzung will das spanische Parlament an diesem Montag ein Verbotsverfahren gegen die radikale baskische Regionalpartei Batasuna einleiten. Ihr wird vorgeworfen, der Untergrundbewegung ETA nahezustehen. [Berliner Zeitung, 26.08.2002]
Die [radikale] Fangruppierung »Inferno Cottbus« hat sich 2017 aufgrund öffentlichen Drucks und der Sorge vor einem behördlichen Verbotsverfahren aufgelöst. [Welt am Sonntag, 11.08.2019]
Sie [die EU-Justizkommissarin] will die Verbreitung der Substanzen [Designer-Drogen], die im Internet etwa als Badesalz, Räuchermischung oder Lufterfrischer vertrieben werden, durch beschleunigte Verbotsverfahren stoppen. [Süddeutsche Zeitung, 18.09.2013]
Es ist nicht auszuschließen, dass es zunächst einige Verbotsverfahren geben wird und erst die Verwaltungsgerichte[…] feststellen werden, dass dieses Produkt [die E-Zigarette] mit der herkömmlichen Zigarette nicht gleichgesetzt werden kann. [NRW Nichtraucherschutzgesetz umfasst nicht die E-Zigarette, 04.06.2013, aufgerufen am 01.09.2020]
Das oberste deutsche Gericht (= Bundesverfassungsgericht) hatte ein erstes Verbotsverfahren [gegen die Partei] 2003 gestoppt – und zwar wegen der unklaren Rolle von V‑Leuten des Verfassungsschutzes in Vorständen der NPD (= Nationaldemokratische Partei Deutschlands). Die Richter mahnten damals, das Verfahren müsse fair sein – NPD‑Funktionäre könnten nicht gleichzeitig für den Staat spitzeln. [Die Zeit, 02.12.2011 (online)]
Er [der Kirchenhistoriker] skizziert die Zeitumstände sowie die Entwicklung der weltlichen und kirchlichen Zensur, um dann ins Detail der kirchlichen Verbotsverfahren zu gehen. Der Vatikan war nicht etwa an den deutschen Schriften Heines interessiert, sondern an deren für die mediterrane Welt viel gefährlicheren französischen Übersetzungen[…]. [Frankfurter Allgemeine Zeitung, 14.10.1998]