(als Abfolge bestimmter Handlungen und Maßnahmen festgelegte) Art und Weise der Bewältigung, des Verlaufs eines behördlichen, gerichtlichen o. ä. Verfahrens (2)
Kollokationen:
als Akkusativobjekt: den Verfahrensablauf beschleunigen, straffen
Beispiele:
Wichtigstes Ziel sei es, Verfahrensabläufe zu straffen, Bearbeitungsfristen zu verkürzen, die Zusammenarbeit der verantwortlichen Stellen zu verbessern und damit den berechtigten Anspruch der Öffentlichkeit auf eine leistungsfähige Verwaltung zu erfüllen. [Die Welt, 08.04.2005]
Wie im Zivilprozeß der Zahlungsbefehl […], so ermöglicht im Strafprozeß der Strafbefehl oder die Strafverfügung einen vereinfachten Verfahrensablauf. [Zimmermann, Theo: Der praktische Rechtsberater. Gütersloh: Bertelsmann [1968] [1957], S. 538]
Eines hätte er gern noch als Gemeinderat erlebt: Die Umsetzung des Hochwasserschutzes. »Aber die ganzen Verfahrensabläufe dauern so lange.« [Münchner Merkur, 05.05.2020]
Zentrales Anliegen ist die Optimierung der Verfahrensabläufe bei der Verfolgung und Verhütung von Jugendkriminalität durch die Zusammenführung von Polizei, Staatsanwaltschaft, Jugendgerichtshilfe sowie mitunter freien Trägern unter einem Dach. [Rhein-Zeitung, 12.02.2020]
Der Antrag, heißt es in dem Brief, müsse abgelehnt werden, da »durch die Bekanntgabe der Information der Verfahrensablauf eines anhängigen Verwaltungsverfahrens (…) erheblich beeinträchtigt würde«. [Der Spiegel, 10.04.2015 (online)]
Der Richter sagte: »Eine irgendwie geartete Absprache zur konkreten Strafhöhe gab und gibt es bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht.« Vor dem Prozess habe es aber selbstverständlich Gespräche über den Verfahrensablauf gegeben. Dies sei für die Planung der Kammer wichtig gewesen. [Die Zeit, 22.01.2009]
Nicht in der Verfahrensordnung, sondern in den Verfahrensabläufen der Gerichte sei eine Reform notwendig. Die Bundesrechtsanwaltskammer verwies auf eine Untersuchung einer Unternehmensberatungsgesellschaft, wonach ein Wachtmeister für den Transport einer Akte im Gerichtsgebäude diese häufiger und länger in den Händen halte als ein Richter. [Frankfurter Allgemeine Zeitung, 08.09.2000]