Eid zur Achtung, Wahrung und Verteidigung der Verfassung¹
Beispiele:
Der Amtseid für politische Ämter besteht im modernen Verfassungsstaat
in der Regel aus einem doppelten Eid: dem
Verfassungseid (Pflicht zur Wahrung und zum
Schutz der Verfassung) und dem Diensteid (bezogen auf die Aufgaben des
Amtsträgers). [Vereidigung. In: Aktuelles Lexikon 1974–2000. München: DIZ 2000 [1998]]
Der US‑Bundesstaat Maryland und der District of Columbia wollen wegen
Bruchs des Verfassungseides gegen Präsident Donald
Trump klagen. […]
Sie argumentieren, Trump verstoße auf einmalige Weise gegen die sogenannte
Emoluments‑Klausel, die Präsidenten verbietet, Geld oder andere Leistungen
von ausländischen Regierungen zu erhalten. Mit seinen weltweit ausgedehnten
Geschäftsinteressen, von denen Trump sich nicht ausreichend getrennt habe,
verstoße er gegen diesen Paragrafen der Verfassung. [Die Welt, 13.06.2017]
Die Berliner CDU fordert, daß alle eingebürgerten Ausländer einen
Verfassungseid leisten. [Die Welt, 14.03.2005]
Die Weimarer Republik brach mit dem
[Soldaten-]Eid auf eine Person und führte
den Verfassungseid ohne jede religiöse Verbrämung
ein, die DDR erweiterte die Eidbindung auf den gesamten Sozialismus, und die
Bundesrepublik läßt bis heute auf »das Recht und die Freiheit des deutschen
Volkes« schwören oder geloben. [Frankfurter Allgemeine Zeitung, 25.03.2004]
Schon bei den Grünen war [Innenminister]
Schily ein Außenseiter in der ersten Reihe. Einer, der Krawatte und Anzug
trug, als sein Freund Fischer noch in Jeans
Verfassungseide schwor. [Berliner Zeitung, 18.11.1999]
Einen Verfassungseid gibt es [in Großbritannien] nicht. Wollte ich Brite werden, müßte ich
sagen: »Ich[…] schwöre beim
allmächtigen Gott, daß ich Ihrer Hoheit, Königin Elisabeth der Zweiten,
ihren Erben und Nachfolgern entsprechend dem Gesetz treu sein und wahre
Treue bezeigen werde.« [Die Zeit, 10.02.1995]