Vergehen, das
GrammatikSubstantiv (Neutrum) · Genitiv Singular: Vergehens · Nominativ Plural: Vergehen
Aussprache [fɛɐ̯ˈgeːən]
Worttrennung Ver-ge-hen
Grundformvergehen
Wortbildung
mit ›Vergehen‹ als Letztglied:
Amtsvergehen
· Bagatellvergehen · Devisenvergehen · Dienstvergehen · Disziplinarvergehen · Dopingvergehen · Eigentumsvergehen · Jagdvergehen · Kavaliersvergehen · Konkursvergehen · Offizialvergehen · Parkvergehen · Preisvergehen · Sittlichkeitsvergehen · Steuervergehen · Umweltvergehen · Wachvergehen · Waffenvergehen · Wahlvergehen · Wirtschaftsvergehen · Zollvergehen
eWDG
Bedeutung
Verstoß gegen das Gesetz, strafbare Handlung
Beispiele:
ein strafbares, fahrlässiges, kriminelles, sittliches, vorsätzliches Vergehen
er ist verschiedener Vergehen wegen bestraft
jmdm. ein Vergehen vorwerfen, verzeihen
er hat sein Vergehen gebüßt
sich [Dativ] kleinere, größere Vergehen zuschulden kommen lassen
jmdn. eines leichten, schweren Vergehens bezichtigen
Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)
Etymologie
Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)
gehen · abgehen · Abgang · angehen · aufgehen · Aufgang · ausgehen · Ausgang · begehen · eingehen · Eingang · entgehen · ergehen · hintergehen · übergehen · Übergang · untergehen · Untergang · vergehen · Vergehen · Vergangenheit · vorgehen · Vorgang · Vorgänger
gehen Vb. ‘sich zu Fuß fortbewegen’. Im Paradigma von nhd. gehen sind die Formen von zwei verschiedenen, nicht miteinander verwandten Verben vereinigt. Das gemeingerm. starke Verb ahd. gangan (8. Jh.), mhd. gangen, asächs. aengl. gangan, mnl. ganghen, anord. ganga, got. gaggan gehört zu den reduplizierenden Verben und ist vielleicht als Rückbildung aus einem jan-Verb germ. *gangjan (vgl. ahd. zigengen ‘zergehen machen, vernichten’, um 1000, mhd. gengen ‘gehen machen, losgehen’, aengl. gengan ‘gehen, reisen, reiten’) anzusehen. Es ist verwandt mit Gang1 (s. d.) und außergerm. mit aind. jáṅghā ‘Unterschenkel’, jáṁhaḥ ‘Flügel, Schwinge’, lit. žeñgti ‘schreiten, gehen’ und vielleicht griech. kochṓnē (κοχώνη) ‘Stelle zwischen den Schenkeln, Hinterbacke’. Erschließbar ist ie. *g̑hengh- ‘schreiten, Schritt, Schenkelspreize, Schamgegend’. Auf dieses durch ahd. gangan vertretene Verb gehen das Prät. (ging) und das Part. Prät. (gegangen) von nhd. gehen zurück. Daneben steht gleichbed. ahd. gān (8. Jh.) und (zunächst nur bair. und frk.) gēn (8. Jh.), mhd. gān, gēn, asächs. -gān, mnd. aengl. gān, engl. to go, mnl. gaen, nl. gaan, anord. aschwed. gā, krimgot. geen, das ahd. nur durch den Infinitiv und athematisch gebildete Präsensformen (gām, gās(t), gāt usw. neben gēm, gēs(t), gēt usw.) belegt ist (vgl. aber aengl. Part. Prät. gegān), die Infinitiv und Präsens des nhd. Verbs gehen ergeben haben. Dieses Verb verbindet sich mit griech. (homerisch) kichā́nein (κιχάνειν) ‘erreichen, erlangen, antreffen’, aind. jíhītē ‘springt auf, begibt sich zu’ und führt auf eine Wurzel ie. *g̑hē-, *g̑hēi- ‘leer sein, fehlen, verlassen, fortgehen’, dann auch ‘gehen’, wobei eine Identität mit ie. *g̑hēi-, *g̑hē- ‘gähnen, klaffen, offenstehen’ erwogen wird (s. gähnen), da sich ‘fortgehen’ aus ‘klaffend abstehen’ entwickelt haben kann. – abgehen Vb. ‘sich entfernen, fehlen, sterben, abschreiten’, ahd. abagangan, -gān ‘aufhören, vergehen’ (um 1000), mhd. abegān ‘abnehmen, etw. versagen, fehlen’; Abgang m. ‘Weggang, Tod, Weg nach unten’, mhd. abeganc ‘das Hinabgehen, ein hinabführender Weg, Mangel, Abfall’. angehen Vb. ‘beginnen, betreffen, um etw. bitten’, ahd. anagangan, -gān, -gēn (um 800), mhd. anegān ‘anfangen, hineingehen, folgen, angreifen’. aufgehen Vb. ‘sich öffnen, emporsteigen, sichtbar werden’, ahd. ūfgangan, -gān, -gēn (8. Jh.), mhd. ūfgān, -gēn ‘aufgehen, sich erheben, entstehen, gedeihen’; Aufgang m. ‘Erscheinen, Weg nach oben, Treppe’, ahd. ūfgang (8. Jh.), mhd. ūfganc. ausgehen Vb. ‘fortgehen, sich aufbrauchen, enden, abzielen auf etw.’, ahd. ūʒgangan, -gān, -gēn ‘hinausgehen, aufhören’ (8. Jh.), mhd. ūʒgān, -gēn ‘heraus-, hervorgehen, über die Ufer treten, zu Ende gehen, sich verlieren’; Ausgang m. ‘das Hinausgehen, Schluß, Ende, Weg nach außen’, ahd. ūʒgang (um 800), mhd. ūʒganc ‘das Herausgehen, Ausgang, Ende’. begehen Vb. ‘besichtigen, entlanggehen, feiern’, ahd. bigangan, -gān, -gēn (8. Jh.), mhd. begān, -gēn ‘erreichen, antreffen, sorgen um etw., feiern, zu Grabe geleiten’. eingehen Vb. ‘hineingehen, eintreffen, sich mit etw. oder jmdm. beschäftigen, kleiner werden, schrumpfen, aufhören zu existieren’, ahd. ingangan, -gān, -gēn ‘hineingehen, ein-, betreten, eindringen, überfallen’ (8. Jh.), mhd. īngān, asächs. mnd. ingān, got. inngaggan. Eingang m. ‘Öffnung, Tür, Ankunft, Weg nach innen’, ahd. ingang (8. Jh.), mhd. īn-, inganc. entgehen Vb. ‘entkommen, nicht bemerkt werden’, ahd. intgangan, -gān, -gēn (9. Jh.), mhd. engān, -gēn ‘entkommen, fortgehen, verlorengehen, sich entziehen’. ergehen Vb. ‘angeordnet werden’, reflexiv ‘spazierengehen’, auch unpersönlich mir ergeht es gut, schlecht, ahd. irgangan, -gān, -gēn (9. Jh.), mhd. ergān, -gēn ‘zu gehen beginnen, kommen, geschehen, sich ereignen, einholen, zu Ende gehen’. hintergehen Vb. ‘betrügen, täuschen’, spätmhd. hindergān ‘von hinten herangehen, überfallen, betrügen’. übergehen Vb. ‘nicht beachten, übersehen, überlaufen, überfließen’, ahd. ubargangan, ubar(i)gān ‘überströmen, hinübergehen’ (8. Jh.), mhd. übergān, -gēn ‘übergehen, -fließen, vorübergehen, über etw. gehen, überfallen, übertreten’; Übergang m. ‘überführender Weg, das Überschreiten, Wechsel’, ahd. ubargang ‘das Herausgehen, Abweichung, Verderben, Seuche, Pest’ (8. Jh.), frühnhd. übergang ‘das Hinübergehen, Durchgang, Stelle, wo man hinübergeht’ (15. Jh.). untergehen Vb. ‘zugrunde gehen, versinken’, ahd. untargangan, -gān, -gēn (um 800), mhd. untergān, -gēn ‘dazwischentreten, überkommen, befallen, versperren’; Untergang m. ‘das Zugrundegehen, Scheitern, Sinken’, ahd. untargang (9. Jh.), mhd. underganc ‘Verderben, Sinken (der Sonne), Unterwerfung, Schiedsgericht’. vergehen Vb. ‘aufhören zu existieren, vorbeigehen, verstreichen’, reflexiv ‘gegen eine Norm verstoßen, ein Verbrechen an jmdm. ausführen’, ahd. firgangan, -gān, -gēn ‘vorwärtsgehen, verstreichen’ (9. Jh.), mhd. vergān, -gēn, auch ‘übergehen, meiden, auseinandergehen, sich verirren’; Vergehen n. ‘zu bestrafende Handlung, Verbrechen’ (18. Jh.), vgl. mhd. vergān ‘das Vorübergehen, Hinweggehen’; Vergangenheit f. ‘zurückliegende, verflossene Zeit’ (18. Jh.), in diesem Sinne grammatischer Terminus für Zeitformen des Verbs, die ein Geschehen oder Sein als vergangen darstellen (19. Jh.), vgl. di vergangen zeit (um 1400), die verlauffene Zeit (Anfang 17. Jh.). vorgehen Vb. ‘vorwärtsgehen, nach vorn gehen, den Vorrang haben, sich ereignen’, ahd. foragangan, -gān, -gēn (8. Jh.), mhd. vor-, vürgān ‘vorangehen, übertreffen’; Vorgang m. ‘Ereignis, Ablauf eines Geschehens, in den Akten festgehaltener Fall’, mhd. vor-, vürganc ‘das Vorausgehende, Einleitung, Vortritt, Fortschritt, Erfolg’; Vorgänger m. ‘in Amt oder Stellung Vorangegangener’, spätmhd. vorganger, -genger.
Bedeutungsverwandte Ausdrücke
Unterbegriffe |
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Typische Verbindungen zu ›Vergehen‹ (berechnet)
Detailliertere Informationen bietet das DWDS-Wortprofil zu ›Vergehen‹.
Ehrenbeleidigung
Entstehen
Kurzprosa
Schwere
Verbrechen
Werden
ahnden
begangen
begehen
beschuldigen
bestrafen
disziplinarisch
gelegt
geringfügig
kriminell
minder
minderschwer
schwerwiegend
sexuell
strafbar
strafrechtlich
strafwürdig
verurteilen
vorgeworfen
Übertretung
Verwendungsbeispiele für ›Vergehen‹
maschinell ausgesucht aus den DWDS-Korpora
Das galt zweifelsfrei als Vergehen, wenn auch
nicht unbedingt als schwerwiegendes.
[Arjouni, Jakob: Chez Max, Zürich: Diogenes 2006, S. 77]
Was daher im einen Land Pflicht ist, kann im andern Land
Vergehen bedeuten.
[Eschenburg, Theodor: Staat und Gesellschaft in Deutschland, Stuttgart: Schwab 1957 [1956], S. 13]
Und weil der Tod sogar in der Rede vom Vergehen der Zeit verdeckt
bleiben kann, zeigt sich die Zeit als ein Vergehen
»an sich«.
[Heidegger, Martin: Sein und Zeit, Tübingen: Niemeyer 1986 [1927], S. 424]
Ja, er sagte das allgemein, es läge ein sittliches
Vergehen vor.
[o. A.: Einhundertvierunddreißigster Tag. Montag, 20. Mai 1946. In: Der Nürnberger Prozeß, Berlin: Directmedia Publ. 1999 [1946], S. 22801]
Kleine Vergehen ziehen, wenn sie ungeahndet
bleiben, schwere Verbrechen nach sich.
[Die Zeit, 28.03.1997, Nr. 14]
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