gelten
Vb.
‘wert sein, einen bestimmten Wert haben, gültig sein, Gültigkeit haben, angesehen, gehalten werden (für), bestimmt sein (für)’,
ahd.
geltan
‘(zurück)zahlen, entschädigen, opfern, wert sein’
(8. Jh.),
mhd.
gelten
(auch
‘Einkünfte bringen’),
asächs.
geldan,
mnd.
gelden,
mnl.
ghelden
‘zahlen, lohnen, vergelten’,
nl.
gelden,
afries.
gelda,
aengl.
gieldan
‘(be)zahlen, verehren, opfern, strafen’,
engl.
to yield
‘als Ertrag geben, hervorbringen, ergeben, einbringen’,
anord.
gjalda
‘bezahlen, vergelten’,
got.
fragildan,
usgildan
‘vergelten, erstatten’
führen auf
germ.
*geldan
‘erstatten, entrichten’
(zuerst auf Opferhandlungen bezogen).
Diesem entsprechen
aslaw.
žlědǫ,
žladǫ
‘zahle ab, vergelte’,
aruss.
želedu
‘zahle, büße’.
Falls die
slaw. Formen
nicht aus dem
Germ. entlehnt sind
(was
Vasmer 1, 415
für unwahrscheinlich hält),
läßt sich ein nicht weiter verfolgbarer Ansatz
ie.
*gheldh-
rechtfertigen.
Mit
gelten
sind verwandt
Geld,
Gilde
(s. d.)
sowie (ablautend)
Gült,
Gülte
f.
südd.
‘Abgabe, Zins, Grundstücksertrag, Grundschuld’,
schweiz.
‘Grundschuldverschreibung’,
mhd.
gülte
‘Schuld, Zahlung, Einkommen, Rente, Zins, Wert, Preis’,
und davon abgeleitet
(semantisch zunehmend von
gelten
beeinflußt)
gültig
Adj.
‘geltend, in Gebrauch befindlich, amtlich anerkannt, wirksam’,
mhd.
gültic
‘im Preis stehend, teuer, zu zahlen verpflichtet’,
Gültigkeit
f.
(15. Jh.).
entgelten
Vb.
‘bezahlen, vergüten, entschädigen, büßen’,
ahd.
in(t)geltan
(9. Jh.),
mhd.
en(t)gelten
‘für etw. zahlen, büßen’,
dazu
Entgelt
n.
‘Lohn, Bezahlung, Vergütung für eine Arbeit oder für aufgewandte Mühe’
(15. Jh.) und
unentgeltlich
Adj.
‘ohne Entgelt, kostenlos, umsonst’
(um 1500).
vergelten
Vb.
‘vergüten, entgelten, lohnen, heimzahlen’,
ahd.
firgeltan
(um 800),
mhd.
vergelten
‘zurückzahlen, zurückerstatten, heimzahlen’;
Vergeltung
f.
‘das Vergelten, Rache, Strafe’,
ahd.
firgeltunga
‘Geldzahlung für erwiesene Dienste’
(Hs. 12. Jh.),
mnd.
vergeldinge
(1507;
mhd. nicht nachgewiesen).
gelt1,
auch
gell(e),
Interjektion
eine besonders im
Südd.,
Südwestd.
und
Md. übliche formelhafte Äußerung,
mit der man sich der Zustimmung eines anderen vergewissern will,
im Sinne von
‘nicht wahr?, ja?’,
spätmhd.
gelte
‘es möge gelten’,
eigentlich 3. Pers. Sing. Konj. Präs. von
gelten,
möglicherweise zuerst als Bekräftigung
bei Wett- und Vertragsabschlüssen.