jmd., der Versicherte ehrenamtlich im Auftrag der Bundes- oder Landesversicherungsanstalt in Angelegenheiten der Rentenversicherung informiert und berät
Kollokationen:
als Genitivattribut: die Sprechstunde des Versicherungsältesten
Beispiele:
In der deutschen Rentenversicherung ist nicht der Staat
Rentenberater, sondern diese wichtige Aufgabe erfüllen hervorragend
qualifizierte Versicherungsälteste und
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den zahlreichen Auskunfts‑ und
Beratungsstellen versichertennah, unbürokratisch und wirksam. [Frankfurter Allgemeine Zeitung, 08.12.1998]
Wer eine Rente beantragt, kann sich helfen lassen. Eine kostenlose
Beratung bieten die Rentenversicherungsträger an. Fachkundigen Rat gibt es
auch bei den ehrenamtlichen Versicherungsältesten
beziehungsweise Versichertenberatern […]. [Süddeutsche Zeitung, 09.09.2009]
Neben den Versicherungsanstalten informiert auch ein
[…]
Versicherungsältester
[…] kostenlos über über das Thema
Rente. [Frankfurter Rundschau, 04.10.1997]