Der deutsche Wortschatz von 1600 bis heute.

Vertragsteil, der

Grammatik Substantiv (Maskulinum) · Genitiv Singular: Vertragsteil(e)s · Nominativ Plural: Vertragsteile
Aussprache  [fɛɐ̯ˈtʀaːkstaɪ̯l]
Worttrennung Ver-trags-teil
Wortzerlegung Vertrag Teil
ZDL-Vollartikel

Bedeutungen

1.
(größerer, einen bestimmten Inhalt betreffender) Abschnitt eines Vertrags
Beispiele:
Es soll [im EU-Vertrag] künftig einen allgemeinen Vertragsteil, verzahnt mit der Grundrechte‑Charta, geben und einen die Einzelheiten regelnden zweiten Teil. [Der Spiegel, 27.08.2001]
Ein separat aufgesetzter Vertragsteil zum Investitionsschutz muss zusätzlich von den nationalen Parlamenten der EU‑Länder abgesegnet werden. [Badische Zeitung, 01.07.2019]
Das von Wikileaks veröffentlichte Dokument ist ein Entwurf für einen Vertragsteil, der nur Finanzdienstleistungen betrifft. [Der Standard, 20.06.2014]
Sehr viel knapper fällt der Vertragsteil aus, in dem die Leistungen und Rechte aufgeführt sind, die das IOC (= Internationales Olympisches Komitee) dem Organisationskomitee (OK) und dem Nationalen Olympischen Komitee (NOK) gewährt. [Süddeutsche Zeitung, 07.11.2013]
Befindet sich ein Bauträger mit dem Hausbau in Verzug und steht dem Erwerber daher ein wichtiger Grund zur Kündigung zu, muss er die Kündigung nicht auf den gesamten Bauträgervertrag beziehen. Er kann auch den Vertragsteil Bauen isoliert kündigen und die Übereignung des Grundstücks verlangen. [Die Welt, 02.11.2002]
Die Laufzeit dieses Vertragsteils endet bereits mit dem Jahresende 1998. [Frankfurter Rundschau, 28.03.1998]
2.
Recht eine der Parteien, Personen, zwischen denen ein Vertrag zustande gekommen ist
siehe auch Vertragspartei
Beispiele:
Während der Vertragslaufzeit können sowohl das Erbbaurecht als auch das Grundstück ohne Zustimmung des anderen Vertragsteils verkauft werden. [Norddeutsche Neueste Nachrichten, 16.01.2016]
»Das Arbeitsverhältnis kann von jedem Vertragsteil – also auch vom Arbeitnehmer – aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden«, erklärt Jürgen M[…], Fachanwalt für Arbeitsrecht in Nürnberg. [Schweriner Volkszeitung, 26.10.2019]
Könne ein Vertragsteil aufgrund seines starken Übergewichts die Vertragsregelungen einseitig setzen, so bewirke das für den anderen Vertragsteil nichts anderes als »Fremdbestimmung«. [Süddeutsche Zeitung, 13.03.2012]
Notare sind qua Gesetz zur Neutralität verpflichtet. Sie müssen zwar darauf achten, dass jeder Vertragsteil versteht, was er unterschreibt. Notare dürfen aber nur in begrenztem Umfang Ratschläge erteilen, ob das denn jetzt das optimale Verhandlungsergebnis ist oder ob nicht noch mal 100 Euro im Monat mehr Unterhalt drin gewesen wären. [Der Tagesspiegel, 20.05.2005]
Die Rechte und Pflichten der Beteiligten finden ihre Schranken in den guten Sitten, dem Grundsatz von Treu und Glauben und dem Schutz des wirtschaftlich schwächeren Vertragsteils vor unangemessener Benachteiligung. [Berliner Zeitung, 03.05.1990]

letzte Änderung:

Typische Verbindungen zu ›Vertragsteil‹ (berechnet)

Detailliertere Informationen bietet das DWDS-Wortprofil zu ›Vertragsteil‹.

Zitationshilfe
„Vertragsteil“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/Vertragsteil>.

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