Versicherungswesen frühere, vor dem Abschluss eines bestimmten Versicherungsvertrages durchgemachte Krankheit, die für den Versicherungsschutz relevant ist
Kollokationen:
mit Adjektivattribut: bekannte, chronische, psychische Vorerkrankungen
als Akkusativobjekt: Vorerkrankungen verschweigen [gegenüber einer Versicherung]
Beispiele:
Wer eine private Lebens‑ oder Krankenversicherung abschließt, muß seit jeher Fragen nach Vorerkrankungen beantworten – zum Beispiel einen Herzinfarkt oder ein Diabetesleiden angeben. [Bild der Wissenschaft auf CD-ROM, 2000 [1999]]
Wegen Vorerkrankungen haben viele Arbeitnehmer es nicht leicht, auf dem freien Markt die wertvolle Absicherung gegen Berufsunfähigkeit zu erhalten. [Süddeutsche Zeitung, 19.07.2016]
Die Kassen [in den USA] dürfen niemanden mehr wegen einer Vorerkrankung abweisen oder wegen zu hoher Arztkosten hinauswerfen. [Die Zeit, 22.03.2010, Nr. 12]
Verschweigt man wissentlich eine Vorerkrankung und wird dann wegen ihr berufsunfähig, kann der Versicherungsschutz vollständig erlöschen. [Der Tagesspiegel, 13.07.1999]
Wenn der Abschluß einer Auslandsreise‑Krankenversicherung wegen Vorerkrankungen nicht möglich ist, erstatten die Krankenkassen in Zukunft für längstens sechs Wochen die Kosten von Akutbehandlungen bei privaten Auslandsreisen. [die tageszeitung, 10.12.1992]