Recht (2), jmdn., etw. vorzuschlagen
Kollokationen:
mit Adjektivattribut: das alleinige Vorschlagsrecht
als Akkusativobjekt: das Vorschlagsrecht besitzen, akzeptieren, bekommen, erhalten, verlangen; das Vorschlagsrecht [für sich] beanspruchen, reklamieren; jmdm. das Vorschlagsrecht überlassen, zugestehen, einräumen
in Präpositionalgruppe/-objekt: auf seinem Vorschlagsrecht beharren; auf sein Vorschlagsrecht verweisen
mit Genitivattribut: das Vorschlagsrecht der Gewerkschaften
hat Präpositionalgruppe/-objekt: das Vorschlagsrecht für den Posten, Kandidaten, Nachfolger, Bürgermeister, Präsidenten, die Besetzung, die Nachfolge, die Position, das Amt
Beispiele:
Traditionell dürfen die Amerikaner den Weltbankpräsidenten
nominieren, der dann von den europäischen Mitgliedern bestätigt wird. Den
Europäern ihrerseits steht nach diesem Muster das
Vorschlagsrecht für die Spitze des
Internationalen Währungsfonds zu. Diese Aufgabenteilung wurde bisher schon
kritisiert, unter einem US‑Präsidenten, der die multilaterale Zusammenarbeit
ablehnt, kann sie zerstörerisch sein. [Die Welt, 09.01.2019]
Der Landtag in Magdeburg hat einen Präsidenten und zwei
Vizepräsidenten, die drei größten Fraktionen haben traditionsgemäß jeweils
ein Vorschlagsrecht. [Der Spiegel, 02.06.2016 (online)]
Denn weil Verfassungsrichter im Bundesrat und im Bundestag
[…] mit Zwei‑Drittel‑Mehrheit gewählt werden,
sind die großen Parteien zur Einigung gezwungen. Das hat dazu geführt, dass
Union und SPD die Vorschlagsrechte für die 16
Richterposten unter sich aufgeteilt haben – mit gelegentlichen Abtretungen
an den kleinen Koalitionspartner. [Süddeutsche Zeitung, 25.02.2010]
[…]
[bei] der Festlegung der Flugrouten für den im
Bau befindlichen Flughafen München II im Erdinger Moos durch die
Bundesanstalt für Flugsicherung in Frankfurt hat auch die Fluglärmkommission
ein Vorschlagsrecht. [Fluglärmkommission. In: Aktuelles Lexikon 1974–2000. München: DIZ 2000 [1988]]
Auch in Frankreich werden Studiengänge und Examensregeln staatlich
verordnet. Die Aufsicht über die Universitäten obliegt den Rektoren, die vom
Präsidenten der Republik ernannt werden und für die den Universitäten nicht
einmal ein Vorschlagsrecht zusteht. [Der Spiegel, 21.02.1972]