(Handelsname für) unbehandelte Milch (Rohmilch) aus zertifizierten Betrieben
Beispiele:
Vom Veterinäramt freigegebene Betriebe dürfen ihre Rohmilch als Vorzugsmilch in Geschäften verkaufen. [Süddeutsche Zeitung, 27.07.2016]
Jedem Milchbauern steht es frei, seine Milch nach den einzuhaltenden Kriterien abzufüllen und auf freien Märkten zu verkaufen, sei es als Vorzugsmilch oder Pastmilch (= behandelte, haltbar gemachte Milch). [Bauer Willi, 02.09.2015, aufgerufen am 21.05.2019]
Gehandelt werden darf Rohmilch nur als Vorzugsmilch, von besonders streng auf Hygiene kontrollierten Betrieben. [Die Zeit, 09.02.2009, Nr. 06]
Vorzugsmilch ist Rohmilch, die von zertifizierten Betrieben filtriert und verpackt wird. [Süddeutsche Zeitung, 10.01.2009]
Jetzt muß Vorzugsmilch spätestens 24 Stunden nach dem Melken abgefüllt und nach weiteren 48 Stunden verkauft werden. [Der Tagesspiegel, 22.11.2002]
Bundesweit gibt es nur etwa 80 Betriebe, die eine Zulassung erhalten haben und Vorzugsmilch verkaufen dürfen. [Frankfurter Rundschau, 27.08.1999]